17. März 2023 – Ist das Streaming pornografische Inhalte auf xhamster legal oder illegal? Auf der Webseite finden Sie private Inhalte, die Nutzer hochgeladen haben und urheberrechtlich geschützte Beiträge. Im März 2022 wurde die Seite verboten.

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xhamster verboten – legale oder illegale Pornografie?

Quelle: https://praxistipps.chip.de/xhamster-so-legal-ist-das-portal_112739?dicbo=v1-0a76779cacec918689a3f35b74ab5c32-003c96df0ea45af86463caaa6dad71d13a-hfrgknjrmm2tsljygjqtcljumq3dsljyhe3tsljyga4tsolbg5rdsmlcg4&obref=outbrain-chip-web&cm_ven=chip_outbrain

Auf der kostenlosen Webseite „de.xhamster.com“ wurden Videos und Fotos mit pornografischen Inhalt angeboten.

  • Bei den hochgeladenen Amateur-Videos gehen Sie kein Risiko beim Streaming ein. Allerdings lässt sich nur schwer erkennen, ob es sich nicht vielleicht doch um einen nach Urheberrechtsgesetz geschützten Inhalt handelt.
  • Beim Streaming werden die Videos nicht auf Ihren Rechner geladen. Jedoch landen vorübergehend einige Teile während des Buffervorgangs im temporären Ordner Ihres Computers.
  • Da Sie nicht nachvollziehen können, ob privat hochgeladen Inhalte wirklich demjenigen gehören, der sie hochgeladen hat, bewegen Sie sich beim Video-Stream auf xhamster grundsätzlich in einer rechtlichen Grauzone.
  • In der Regel müssen Sie keine Abmahnung für das Streaming auf xhamster befürchten. Ausgeschlossen ist sie allerdings nicht.
  • Problematisch ist vor allem die Downloadfunktion bei einigen Inhalten auf xhamster. Laden Sie ein urheberrechtlich geschütztes Video oder Foto herunter, machen Sie sich strafbar. Da nicht immer erkennbar ist, ob das Werk geschützt ist, sollten Sie auf den Download auf jeden Fall verzichten.
  • Weil Altersverifizierung fehlt: Die Medienanstalten der Bundesländer haben Anfang März 2022 eine Netzsperre für das Pornoportal xHamster beschlossen. Der Beschluss sei einstimmig erfolgt, teilte die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Medienanstalten mit.
  • Die Bescheide mit der Aufforderung, das Angebot „de.xhamster.com“ für den Abruf im Internet aus Deutschland zu sperren, seien den fünf größten deutschen Netzbetreibern bereits zugestellt worden. Diese könnten dagegen noch Rechtsmittel einlegen.