Didaktik & Methodik

Als gemeinnütziger Verein dient die DGG der Förderung einer ganzheitlichen Sexualerziehung, die sich an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert. Sexualerziehung ist als wesentlicher Teil der Persönlichkeitsbildung darauf ausgerichtet, Sexualität als verantwortungsbewusstes Handeln gegenüber sich selbst, dem Partner oder der Partnerin, dem Kind oder Jugendlichen und der Gesellschaft zu begreifen. Die DGG versteht sich als ein Forum für unterschiedliche Vorstellungen und Überzeugungen bezüglich moralischer Werte zur menschlichen Sexualität im Sinne einer pluralistischen Meinungsbildung. Sie vertritt keine extremen Positionen, die Sexualität unterdrücken und verdammen oder in ihr primär ein politisches Instrument zur Gesellschaftsveränderung sehen.

Die Förderung der Sexualerziehung möchte die DGG durch Zusammenarbeit aller damit befassten Institutionen und Einzelpersonen in Forschung und Lehre, in Theorie und Praxis erreichen.

Dabei setzt sie sich mit dem jeweiligen Diskussionsstand der Wissenschaften und deren Untersuchungsergebnissen auseinander, fördert eigene Forschungsvorhaben, bezieht Informationen und Anregungen aus der Praxis und unterstützt diese in ihren Aktivitäten. Adressaten sind insbesondere junge Menschen. Sie gilt es sowohl in ihrer sexuellen Selbstbestimmung zu fördern als auch zu verantwortungsbewusstem Umgang mit Sexualität zu befähigen. Wichtige Zielgruppen sind außerdem Erzieher, Lehrer und Fach- und Hochschullehrer, sozialpädagogisch Tätige und Eltern, denen Informationen und Hilfestellungen bei der Bewältigung ihrer sexualpädagogischen Aufgaben gegeben werden sollten. Selbstverständlich steht hierbei die Funktions- und Berufsbezeichnung für alle Geschlechter. Genus und Sexus werden grund

Als gemeinnütziger Verein dient die DGG der Förderung einer ganzheitlichen Sexualerziehung, die sich an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert. Sexualerziehung ist als wesentlicher Teil der Persönlichkeitsbildung darauf ausgerichtet, Sexualität als verantwortungsbewusstes Handeln gegenüber sich selbst, dem Partner oder der Partnerin, dem Kind oder Jugendlichen und der Gesellschaft zu begreifen. Die DGG versteht sich als ein Forum für unterschiedliche Vorstellungen und Überzeugungen bezüglich moralischer Werte zur menschlichen Sexualität im Sinne einer pluralistischen Meinungsbildung. Sie vertritt keine extremen Positionen, die Sexualität unterdrücken und verdammen oder in ihr primär ein politisches Instrument zur Gesellschaftsveränderung sehen.

Die Förderung der Sexualerziehung möchte die DGG durch Zusammenarbeit aller damit befassten Institutionen und Einzelpersonen in Forschung und Lehre, in Theorie und Praxis erreichen.

Dabei setzt sie sich mit dem jeweiligen Diskussionsstand der Wissenschaften und deren Untersuchungsergebnissen auseinander, fördert eigene Forschungsvorhaben, bezieht Informationen und Anregungen aus der Praxis und unterstützt diese in ihren Aktivitäten. Adressaten sind insbesondere junge Menschen. Sie gilt es sowohl in ihrer sexuellen Selbstbestimmung zu fördern als auch zu verantwortungsbewusstem Umgang mit Sexualität zu befähigen. Wichtige Zielgruppen sind außerdem Erzieher, Lehrer und Fach- und Hochschullehrer, sozialpädagogisch Tätige und Eltern, denen Informationen und Hilfestellungen bei der Bewältigung ihrer sexualpädagogischen Aufgaben gegeben werden sollten. Selbstverständlich steht hierbei die Funktions- und Berufsbezeichnung für alle Geschlechter. Genus und Sexus werden grundsätzlich nicht verwechselt.

Wichtig ist uns die AIDS- und Missbrauchsprävention, die für die DGG ohne zeitgemäße Sexualpädagogik nicht denkbar ist.

Das Rahmenkonzept liefert das Programm Salutogenese, die allgemeine Gesundheitsförderung.

 

  • AIDS
  • Sexueller Missbrauch
  • Familien- und Sexualerziehung
  • Geschichte

29. Juni 2020 – Erinnerung an sexualpädagogischen Fixpunkt: Vor 25. Jahren, am 29. Juni 1995 verabschiedete der Deutsche Bundestag mit Zweidrittelmehrheit ein neues Abtreibungsrecht, das einen Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate zulässt, wenn sich die Schwangere vorher beraten lässt.

Veröffentlicht von Linus Dietz

Die DGG empfiehlt anlässlich diese Silberjubiläums den schulischen Lehrkräften: Zum Unterrichtsbeginn eignen sich Gespräche mit Schülerinnen und Schülern zu aktuellen Ereignissen. Ein Jubiläum wie dieses mag als Beispiel gelten. Danach fällt es leichter, mit dieser Klasse über die Themen des Lehrplanes zur jährlich vorgeschriebenen fächerübergreifenden Sexualerziehung zu sprechen. Daran erinnert Dietz: „Es ist immer wieder verwunderlich, wieviele Lehrkräfte und Schulleitungen der Meinung sind (und diese auch nach außen vertreten), Sexualerziehung in der Schule sei in der 4., 6. oder 8. Klasse zu verorten und werde normalerweise von außerschulischen Kräften erledigt.“ Unbestritten KÖNNEN nach Rücksprache mit der Schulleitung auch „Gäste“ am lehrplanmäßigen Unterricht mitwirken, – aber die Verantwortung auch für einzelne Inhalte kann kein Lehrer (m,w,d) delegieren.

2019: Info über Abtreibung erleichtert – Gesetz § 291 a beschlossen – (Quelle: 22.2.2019 MP, S. 4) 

Der Bundestag reformiert Paragraf 219a des Abtreibungsrechts. Ärzte dürfen künftig angeben, dass sie Abtreibungen vornehmen. Ausgelöst wurde die Änderung durch den Fall einer Ärztin aus Gießen, die wegen unerlaubter Werbung verurteilt wurde.

Quellen für weitere Informationen: 

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/101272/Informationen-ueber-Schwangerschaftsabbrueche-werden-erleichtert
https://www.womenshealth.de
https://www.profamilia.de//

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