Linus Dietz als Vorsitzender auf der Mitgliederversammlung der DGG 2019 bestätigt – 50 Jahre des Abwartens auf professionelle Aus-, Fort- und Weiterbildung staatlicher Lehrkräfte für die rechtsverbindliche Sexualaufklärung in den Schulen sind wirklich genug!
Zur Mitgliederversammlung der DGG 2019 hatte der Vorsitzende der DGG eV satzungs- und turnusgemäß zur Mitgliederversammlung für 4./5.2.2019 aufgerufen. Die AGENDA wurde im Exerzitienhaus Himmelspforten von Würzburg abgearbeitet. „Die schulische Sexualpädagogik hat wahrlich ein Update auf sexualpädagogische Profession für den in Schulen verpflichtenden Aufklärungsunterricht – in Kooperation mit den Eltern und Erziehungsberechtigten mehr als verdient, wenn endlich Schluss sein soll mit dem dilettantischen Rumgehampele der ansonsten professionell unterrrichtenden schulischen Lehrkräfte“. Seit 50 Jahren gelten die staatlichen Versprechungen für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern auf diesem zugegeben schwierigen Gebiet der schulischen Arbeit gem. Beschluß der Kultusminsterkonferenz vom 3.10.1968:
„III. Hilfen für den Lehrer; Lehrerfortbildung; Lehrerausbildung
Damit die Schulen überall in ausreichendem Maße ihre Aufgabe in der Sexualerziehung erfüllen können, sollen im Rahmen der verschiedenen Formen der Lehrerfortbildung geeignete Lehrgänge eingerichtet werden.
Besonders zu empfehlen sind Lehrerarbeitsgemeinschaften in den einzelnen Schulen. Die Lehrerbibliotheken müssen mit der einschlägigen Literatur ausgestattet werden. In die Studienordnungen für die verschiedenen Lehrämter und in die Ausbildungsordnungen der Institutionen des Vorbereitungsdienstes sind zweckdienliche fach- und erziehungswissenschaftliche, didaktische und unterrichtsmethodische Lehrveranstaltungen aufzunehmen.“
Die Empfehlungen der STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND (KMK) von 1968 wurden im Jahr 2002 aufgehoben, weil sie in den verbindlichen schulischen Richtlinien aller Bundesländer aufgenommen wurden. Sie bilden die Basis für die weiteren Entwicklungen im Bereich „schulische Sexualerziehung“, aber insbesondere auch für die Forderungen der gesetzlich in der Pflicht stehenden Lehrkräfte auf angemessenen Zurüstung für dieses fächerübergreifende verbindliche Unterrichtsfach. (Beschluss der KMK vom 3.10, 1968, in: Sammlung der Beschlüsse der STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, 659, Neuwied, Luchterhand (Erg.-Lfg. 12 vom 21. 4.1969))
Diese „seit 50 Jahren selbst erklärenden Forderungen der immer noch zutreffenden KMK-Empfehlungen sollen als eine angemessene Resolution als „Würzburger Erklärung 2019“ unser ANLIEGEN auf Professionalisierung der Sexualpädagogik in den Schulen Deutschlands als Ergebnis der Jahrestagung der DGG 2019 fixieren zur Weiterleitung an die Verantwortlichen in der Hoffnung auf Bearbeitung: „50 Jahre des Abwartens auf professionelle Aus-, Fort- und Weiterbildung staatlicher Lehrkräfte für die rechtsverbindliche Sexualaufklärung in den Schulen sind wirklich genug!“, so der einstimmig wiedergewählte Vorsitzende Linus Dietz in Würzburg.
Im Mittelpunkt hätten die in den neuen Richtlinien geschaffenen Fach-Betreuer an den Schulen zu stehen als Multiplikatoren mit dem Schwerpunkt: Digitale Kompetenz als Teilder Lehrer-Prüfungsordnung, und auch bei der qualifizierten Ausbildung der schulischen Sexualkunde-Lehrenden?
Die Bundesländer entscheiden über die Zugangsvoraussetzungen zum Vorbereitungsdienst der Lehrkräfte. Sie haben die Verantwortung, Kompetenzen für den Umgang mit digitalen Medien verbindlich festzuschreiben. (Titelthema Didacta-Magazin 9/2018 von Bianca Brinkmann)
Und da diese Medienwelt unabweislich auch „als sexualisiert im weitesten Sinne gilt“, so DGG-Vorsitzender Dietz, „und die überarbeiteten sexualpädagogischen Richtlinien stringent mit Kompetenzen in den Lernzielen arbeiten, habe dies nun Forderungen für eine sexualpädagogische Grund-Ausbildung im universitären Lehramtsstudium zur Folge.“
Doch Bildungsexperten sehen nicht nur Lehrende und Hochschulen beim Thema Digitalisierung in der Pflicht. Aber ohne Engagement der Politik wird sich hier nichts bewegen. „Dadie Länder über die Zugangsvoraussetzungen zum Vorbereitungsdienst der Lehrkräfte entscheiden, haben sie di Möglichkeit, aber auch die Verantwortung, Kompetenzen für den Umgang mit digitalen Medien und ihren methodisch und didaktischen Einsatz für alle Lehramtsanwärter verbindlich festzuschreiben. Nach der Analyse des Monitor Lehrerbildung: Nur knapp de Hälfte der Länder macht von ihren Steuerungsmöglichkeiten Gebrauch und berücksichtigt das Thema in staatlichen Prüfungsordnungen für das Lehramt oder macht es zum Gegenstand von Hochschulverträgen.
Es zeigt sich: Das Lehrerstudium und damit die Lehrkräfte von morgen sind erst teilweise in der digitalen Welt angekommen. Dabei bedarf es einer soliden Grundausbildung aus der ersten Ausbildungsphase und einer offenen Haltung dem Thema gegenüber, gerade weil sich die Unterrichtsmethoden sowie vielfältigen Einsatzmöglichkeiten digitaler Hilfsmittel so schnell wandeln und weiterentwickeln. Jede Phase, vom Studium über das Referendariat bis zur Weiterbildung, sollte ihren Beitrag zur angemessenen Professionalisierung für den Lehrerberuf leisten. Digitale Medien gehören zu einem zeitgemäßen Berufsverständnis genauso dazu wie Stift und Papier. Und von einer konsequenten Verankerung im Lehramtsstudium profitieren am Ende nicht nur die Lehrkräfte selbst, sondern vor allem die Schüler, ihre Eltern und die ganze Gesellschaft. „Es handelt sich bei dieser Forderung nach einer umfassenden Digitalisierung um eine gesellschaftliche Herausforderung ersten Grades, so Dietz.“
Auch der Programmratgeber „Flimmo“, herausgegeben von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (kostenlos als Broschüre, im Internet und als App erhältlich) rät Familien zu einem kritischen Umgang mit bestimmten Fernsehformaten. Sie seien für Kinder problematisch, dazu zählen Staffeln von altbekannten Reality- und Casting-Sendungen, wie „Ich bin ein Star – holt mich hier raus!“ (RTL), besser bekannt als „Dschungelcamp“, „Der Bachelor“ (RTL) und „Deutschland sucht den Superstar“ (RTL) sowie „Germany’s next Topmodel“ (ProSieben). ,,Solche Formate bieten Kindern denkbar negatives Anschauungsmaterial in Bezug auf Werte, Normen und Rollenbilder“, schließt sich Dietz an. „Flimmo“: Entscheidend sei, Kindern zu vermitteln, dass diese Sendungen nicht das wirkliche Leben abbildeten, im Umkehrschluss: „Wenn schon Fernsehen für und mit Kindern, dann Sendungen, die realistische Lebenswirklichkeit darstellen, – und da auch nicht permanent in der seltensten Form einer Lebenssituation“. (MÜNCHEN (EPD) 5/2019 WÜRZBURGER KATHOLISCHES SONNTAGSBLATT, S. 45) „Das Verständnis hierfür und der Umgang damit gehört zur Ausbildung für den Lehrberuf und zur Didaktik und Methodik einer zeitgemäßen Fortbildung, – aber das müssen die Verantwortlichen dafür auch wollen“, so Dietz von der DGG zur Jahrestagung 2019 in Würzburg.