- Ehrenordnung der DGG e.V. Bonn
- beschlossen bei der Jahresversammlung 2001 in Dresden, ergänzt in Eisenach am 5. Oktober 2003 – Update 2/2008 Bonn, 9/2010, 2/2011, 7/2017 Würzburg
Präambel:
Die DGG e.V. Bonn ist eine Gesellschaft im Vereinsrecht und wirtschaftlich ein Non-Profit-Unternehmen, das grundsätzlich von ehrenamtlicher Dienstleistung lebt. Finanzierung erfolgt über den Mitgliedsbeitrag und einzelne Zuwendungen von Sponsoren. Das Gesellschafts- und Vereinsleben zu fördern, gehört neben den satzungsgemäßen Aufgaben zum Wesen der DGG. Lob und Dank stellen eine ideelle Anerkennung für die Mitarbeit und das Engagement dar. Ehrungen sind die öffentliche Erwähnung für außergewöhnliche Verdienste um die DGG in Bezug auf die Verwirklichung ihres satzungsgemäßen Auftrags. Dadurch soll der zu ehrenden Person für ihr ehrenamtliches Engagement gedankt und sie auf diese Weise in der Öffentlichkeit besonders hervorgehoben werden.
Zielvereinbarung:
Die Förderung der sexualpädagogischen Belange in Theorie und Praxis in umfassendem Sinn und ein „kritisches Wächterauge“ von Sexualisierung in Öffentlichkeit und Gesellschaft, in Medien und Politik, auf der Basis wissenschaftlicher Maßstäbe gelten als unser Generalziel.
Geehrte haben dieses in lobenswerter Weise bezeugt. Sie bilden für die DGG den sog. „Ehrenrat“ mit der Funktion „Ehrengericht“, – das niemals tagen möge. Der Ehrenrat unterstützt die Arbeit der Vorstandschaft und in Fällen, die nie vorkommen mögen, wird eine Schlichtungskommission als „Ehrengericht“ einberufen.
Verdienstvolle Verstorbene bilden das „Ehrenvermächtnis“ der DGG. Sie dienen uns als Vorbilder. Für ihre Lebensleistung haben sie Dank und Anerkennung für immer verdient. Insoweit kann auch posthum ohne Einverständnis geehrt werden. Die „DGG“ – Gerahmte Radierung als Unikat – soll als äußeres Zeichen auf der Urkunde Verwendung finden.
Der „Wissenschaftliche Beirat“ hilft bei der Entscheidungsfindung bei wissenschaftlichen Grundsatzdiskussionen, bei der Bewertung von Forschungsvorhaben und insgesamt bei der effektiven und nachhaltigen Führung der Gesellschaft. Die Arbeitsgemeinschaft sexualpädagogischer Forschung DGG/ASF hat als Begründer und Mentor mit Prof. Dr. Norbert Kluge eine feste wissenschaftliche Größe.
Von den Ehrungen und Forschungen sowie innerverbandlichen Nachrichten berichtet regelmäßig auch die Verbandszeitschrift DGG-INFORMATIONEN.
Ehrungen, Belobigungen, Verleihungen und innerverbandliche Berufung sollen grundsätzlich in feierlichem Akt im Rahmen der Jahresversammlung in einvernehmlicher Abstimmung erfolgen. Vorschlagsrecht besitzt jedes Mitglied. Auch andere Personen, die nicht Mitglieder sind, können über den Vorstand Vorschläge einbringen, die zu prüfen und abzustimmen sind. Bei Ablehnung eines Vorschlages durch den Vorstand hat die Mitgliederversammlung mehrheitlich zu entscheiden. Den Ehrenvorsitzenden wird ein Vetorecht eingeräumt.
Funktionen und Kriterien:
Die folgenden Kriterien sollen für die jeweilige Funktion erfüllt sein:
1. Ehrenvorsitzende/r
Kriterien: Die folgenden drei Kriterien müssen erfüllt sein:
* langjährige/r Vorsitzende/r
* reguläres Auslaufen der Amtsperiode
* in der Führung der Gesellschaft besondere Verdienste um die DGG
Rechte: Der/Die Ehrenvorsitzende/r bleibt grundsätzlich beitragsfrei.
* Er/Sie hat das Recht, an allen Sitzungen der Beschlussgremien der
Gesellschaft teilzunehmen.
* Spenden von ihm an die DGG sind erlaubt ebenso wie Mitglieder- und
Sponsoren-Einwerbung erwünscht.
2. Ehrenmitgliedschaft
Kriterien:
* Sie/Er muss sich durch besondere Verdienste im Rahmen der Aktivitäten der DGG hervorgetan und zum Ansehen des Verbandes in der Öffentlichkeit und bei den Mitgliedern nachdrücklich beigetragen haben oder
* auch außerhalb der Verbandsarbeit besondere Verdienste um die Gesellschaft im Blickwinkel der Sexualpädagogik und/oder – forschung bzw. fachspezifische Veröffentlichung erworben haben.
Rechte:
* Das Ehrenmitglied ist grundsätzlich beitragsfrei.
* Das Ehrenmitglied wird zu Jahresversammlungen und
Ausschusssitzungen eingeladen. Es besitzt jedoch kein Stimmrecht.
* Spenden sind erwünscht, ebenso wie Sponsoren-Einwerbung erlaubt ist.
3. Die „DGG“-Ehrung – Gerahmte Radierung als Unikat Kriterien:
Kriterien: Die „DGG“ kann nur in beschränkter Zahl verliehen werden. Der Empfänger bzw. die Empfängerin der „DGG“ muss aktive sexualpädagogische Wirkung gezeigt haben.
Rechte: Die „DGG“ als Bild darf frei benützt werden.
4. Ehrenurkunde der DGG
Kriterien: Die Ehrenurkunde der DGG bzw. die goldene oder silberne Ehrenurkunde der DGG kann an Mit- oder Nichtmitglieder verliehen werden, die sich um die DGG außerordentliche Verdienste erworben haben …
* aktive Mitarbeit in einem Gremium der DGG oder
* für besondere Verdienste um die Sexualpädagogik oder
* für grundsätzliche Förderung der Gesellschaft als Verein
Rechte: Die Urkunde darf frei benützt werden.
Der Vorsitzende der DGG Dipl. Päd. Rektor aD Linus J. Dietz
Ernennungen/Ehrungen/Erwähnungen/Lobende Anerkennung
Stand 4/2016 Würzburg/Kiel/Bonn/Berlin
Ehrenvorsitzende
+ Gründungs- und Ehrenvorsitzender: Prof. Dr. Rudi Maskus (* 1920 + 2010)
Ehrenvorsitzender Prof Dr. Norbert Kluge
Ehrenvorsitzende Prof. Dr. Karla Etschenberg
Ehrenmitglieder:
Gisela Jansen +
Ursula Steinblinck
Winfried Sibbing +
Astrid Heinig
Ferdinand Rüther
Judith Esser Mittag +
Ruppert Heidenreich
Rolf Pommerening – bis 2019
Konrad Daumenlang
Ausland:
Vilmos Szilágyi / UNGARN und
Zbignew Izdebski / POLEN
Ehrenerwähnung „lobende Anerkennung“
Barthold und Helga Strätling-Tölle
BLLV Albin Dannhäuser
VBE Ludwig Eckinger
Herbert Moder
HEF Heinz Erich Fraas
Alfons Kaiser
JnJ Professional Forum
ÄGGF Dr. Gisela Gille
Eva und Monika, Kosice/Slowakei
Veronika, Heves/Ungarn
Inga, Riga/lettland
Dr. Groß, Portoroz/Slowenien
Dolmetscher der Schule 98, St.Petersburg/Russland
Pawel, Leszno/Polen
Wissenschaftlicher Beirat und DGG/ASF
Rektor Dipl. Päd. Linus Dietz, Theorie und Praxis der Sexualerziehung
Prof Dr. Norbert Kluge, Sexualpädagogische Forschung
Prof. Dr. Karla Etschenberg, Didaktik der Biologie
Dr. Rolf Pommerening, Didakitk der Grundschule
MinR a. D. Ruppert Heidenreich, Sonderschulwesen
Dipl. Psych. Winfried Loosch, Sexualpsychologie, Ausland und WAS
Dipl. Psych. Katharina Dietz, Tanz- und Bewegungstherapie
MA Franco Guccione, Argentinien und spanischer sowie italienischer Hintergrund
Doris Klauer, Thüringen
Prof. Dr. Vilmos Szilágyi, Ungarn
Prof. Dr. Zbignew Izdebski, Polen
Dr. Albin Dannhäuser, BLLV
Dr. Ludwig Eckinger, VBE
Webmaster
Oliver Hupp (2001-2003)
Daniele Weiser (2003 bis 2012)
Rainer Nielsen (Beratung bei 2020)
Elisabeth Dahlfeld (ab 2012 ff)
Ehrenvermächtnis (posthum)
+ Rudolf Fröhlingsdorf, Gründungsmitglied, Ehrenmitglied (posthum)
+ Hans Proske
+ Herbert Moder
+ Winfried Sibbing, Gründungs- und Ehrenmitglied
+ Wolfgang Bartholomäus
+ Ortwin Krieg
+ Michalina Wistlocka, Polen
+ Hubert Henz
+ Horst Emden +2010, Gründungs- und Ehrenmitglied
+ Gründungs- und Ehrenvorsitzender: Prof. Dr. Rudi Maskus * 26.4.1920, Breslau + 12.9.2010, Gießen
+ Gisela Jansen (*11.9.1933 +23.6.2011, Meerbusch-Osterath), Ehrenmitglied
+ Gerhard Glück + Köln 2013
+ Rolf Gindorf + 2016
+ Christina Walther +2019, stellvertretender. Vorsitzende (2001-2019)
+ Judith Esser Mittag + 2020 Gründungs- und Ehrenmitglied
Sollten um die Sexualpädagogik und Sexualwissenschaft verdienstvolle Persönlichkeiten im Sinne der Satzung der DGG eV vergessen sein, erbitten wir Rückmeldung. Danke dafür.
Ehrenordnung der DGG e.V. Bonn
– Beschluss auf der Jahresversammlung am 7. Juni 2001 in Dresden –
Präambel: Die DGG e.V. Bonn ist eine Gesellschaft im Vereinsrecht und wirtschaftlich ein Non-Profit-Unternehmen, das grundsätzlich von ehrenamtlicher Dienstleistung lebt. Das Gesellschafts- und Vereinsleben zu fördern, gehört neben den satzungsgemäßen Aufgaben zum Wesen der DGG. Lob und Dank stellen eine ideelle Anerkennung für die Mitarbeit und das Engagement dar. Ehrungen sind die öffentliche Erwähnung für außergewöhnliche Verdienste um die DGG in Bezug auf die Verwirklichung ihres satzungsgemäßen Auftrags. Dadurch soll der zu ehrenden Person für ihr ehrenamtliches Engagement gedankt und sie in der Öffentlichkeit besonders hervorgehoben werden.
- Ehrenvorsitzende/r
- Kriterien: Die folgende drei Kriterien müssen erfüllt sein:
- a) langjährige/r Vorsitzende/r
- b) reguläres Auslaufen der Amtsperiode
- c) in der Führung der Gesellschaft besondere Verdienste um die DGG
- Rechte
- a) Der/Die Ehrenvorsitzende/r ist beitragsfrei.
- b) Er/Sie hat das Recht, an allen Sitzungen der Beschlussgremien der Gesellschaft teilzunehmen.
- c) Spenden sind erlaubt ebenso wie Sponsoren-Einwerbung
- Verleihung: Feierlicher Akt im Rahmen der Jahresversammlung im Einvernehmen (Auch posthum!)
Ehrenmitgliedschaft
- Kriterien:
- a) Sie/Er muss sich durch besondere Verdienste im Rahmen der Aktivitäten der DGG hervorgetan und zum Ansehen des Verbandes in der Öffentlichkeit und bei den Mitgliedern nachdrücklich beigetragen haben oder …
- b) auch außerhalb der Verbandsarbeit besondere Verdienste um die Gesellschaft und die Sexualpädagogik erworben haben.
- Rechte:
- a) Das Ehrenmitglied ist beitragsfrei.
- b) Das Ehrenmitglied wird zu Jahresversammlungen und Ausschusssitzungen eingeladen. Es besitzt jedoch kein Stimmrecht.
- c) Spenden sind erlaubt ebenso wie Sponsoren-Einwerbung
- Die „DGG“ – Gerahmte Radierung als Unikat
- Kriterien: Die „DGG“ kann nur in beschränkter Zahl verliehen werden. Der Empfänger bzw. die Empfängerin
der „DGG“ muss aktive sexualpädagogische Wirkung gezeigt haben.
- Rechte: Die „DGG“ als Bild darf frei benützt werden.
- Vorschlagsrecht: Jedes Mitglied kann über den Vorstand Vorschläge einbringen, die zu entscheiden sind.
- Entscheidungsgremium: Vorstandschaft und die Vorsitzenden mit Bericht an die Jahresversammlung
- Verleihung: Feierlicher Akt im im Einvernehmen (auch posthum!)
- Ehrenurkunde der DGG und/oder Berufung in den wissenschaftlichen Beirat/Berufung in den Ehrenrat = „Ehrengericht“
- Kriterien:
Die Ehrenurkunde der DGG bzw. die goldene oder silberne Ehrenurkunde der DGG kann an Mit- oder Nichtmitglieder verliehen werden, die sich um die DGG außerordentliche Verdienste erworben haben
- a) aktive Mitarbeit in einem Gremium der DGG oder
- b) für besondere Verdienste um die Sexualpädagogik oder
- c) für grundsätzliche Förderung der Gesellschaft als Verein
- Rechte:
Die Urkunde darf frei benützt werden.
Vorschlagsrecht: Jedes Mitglied kann über den Vorstand Vorschläge einbringen, die zu prüfen und abzustimmen sind.
Entscheidungsgremium: Ordentliche Jahresversammlung
Verleihung: Feierlicher Akt im Rahmen der Jahresversammlung im Einvernehmen (auch posthum!)