Der BLLV fordert nahezu gebetsmühlenartig eine deutliche Verbesserung der Lehrkräfte hinsichtlich der didaktischen und methodischen Ressourcen für zeitgemäße und effektivere Unterrichtsverfahren. Die neuesten PISA-Studien haben die Bevölkerung aufgeschreckt, die verantwortlichen Politiker (m.w.d) zumindest zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Der Schrei: „Jetzt muss etwas geschehen!“ schallte durch die Lande. Und was ist passiert?
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW forderte anlässlich der Abschlussveranstaltung der Qualitätsoffensive Lehrerbildung Anfang Oktober 2023 in Berlin die Fortführung des Programmes. ,,Statt das Programm sang- und klanglos auslaufen zu lassen, sollte die Bundesregierung jetzt die Weichen für eine ,Qualitätsoffensive 2.0′ stellen. Nie war die Lehrkräftebildung wichtiger als heute‘,‘ sagte der stellvertretende GEW-Vorsitzende Andreas Keller in einer Pressemitteilung. Mit der Qualitätsoffensive Lehrerbildung hat der Bund seit 2015 rund 500 Millionen Euro für die Lehrkräftebildung bereitgestellt. (Quelle: www.gew.de, in: didacta-magazin.de 4/2023, S. 60)
Die DGG als Beratungsstelle „Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsbildung i.w.S. der WHO) fordert seit ihrer Gründung 1978, dass das im Gesetz verankerte fächerübergreifende Unterrichtsfach genau dort auch die Verpflichtung dses Staates ur Aus-, Fort- und Weiterbildung vorsieht, dass Lehrkräfte auch gerüstet seien, um diese immer komplizierter werdende Materie Sexualität auch kindgerecht und schulgemäß zu unterrichten. – Fehlanzeige –
Fakt ist die gesetzliche Fixierung: Alle Lehrkräfte aller Bundesländer, in allen Schularten und in allen Klassen sind gesetzlich zur schulischen Aufklärung im Sinne einer allgemeinen Gesundheitsbildung der WHO verpflichtet. Das ist letztinstanzlich überprüft durch alle zuständigen Gerichte. Und in diesem Gesetz wird der Staat zur Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte gemäß der geltenden Länderrichtlinien und Lehrpläne verpflichtet. Er hat diesen Unterricht zu garantieren. Die Schulen können aufgrund ihres staatlichen Lehrauftrages diese Thematik nicht (gänzlich) auslagern auf außerschulische Institutionen oder sog. individuelle (S)Experten. Diese können mit Genehmigung der verantwortlichen Schulleitung aber wesenlich zur punktuellen Qualitätsverbesserung beitragen. In allen Fällen sind an der Ausführung die Eltern zu beteiligen. Sie haben ein Mitsprache-, aber kein Entscheidungsrecht.