31. März 2023 – DGG und Triggerwarnung – Es hat sich ein allgemeines Verständnis von Triggerwarnungen durchgesetzt, das sich auf alle als verletzend – i.w.S. – empfundene Inhalte bezieht. Das sexualpädagogische Lehr- und Lernfeld bietet hierzu schon immer und noch weiterhin genügend Anlass zu Irritation, Missverständnis und Aggression. Deshalb schließen wir uns als DGG für- und vorsorglich an.

Veröffentlicht von

Die DGG spricht eine Triggerwarnung grundsätzlich und ausdrücklich aus, weil nicht auszuschließen sei, dass jemand (m,w,d) sich von den ausschließlich sexualpädagogisch zu erforschenden Inhalten der DGG für didaktische Zwecke der gestzlich veranlassten schulischen Sexualbildung in allen Ländern des Bundes in allen Schulen aller Schularten in allen Klassen von der 1. bis zur 13. unangenehm, unangemessen und/oder provoziert angegangen fühlen könnte.

Nichts davon liegt in unserer Absicht. Wir wollen durch wissenschaftlich fundierte Aufklärung versuchen, allen Menschen zu helfen, die mit der verpflichtenden Schulsexualerziehung befasst sind. Zudem bemühen wir uns, das generelle Grundrecht auf Gesundheit und damit zusammenhängend auch auf das entsprechende sexuelle Wohlergehen im Sinne der WHO (auch sexuelle Gesundheit und sexuelles Wohlbefinden) zu (er)leben.

Bei der letzten Sitzung hat sich die DGG mit dem Thema Triggerwarnung befasst.

Einvernehmlich wurde vereinbart, eine solche ausdrücklich auszusprechen, weil nicht auszuschließen sei, das jemand (m,w,d) sich von den Inhalten der DGG unangenehm, unangemessen und/oder provoziert angegangen fühlen könnte.

In diesem Zusammenhang wurde die Situation, die sich für einen verpflichtenden schulischen Aufklärungsunterricht in der ganzen Schulklasse ergibt, kritisch angesprochen. Nach den derzeitig gültigen schulischen Richtlinien aller Bundesländer ist eine individuelle ausnahmsweise Abmeldung vom Unterricht nicht vorgesehen. Dieses gilt auch für alle verantwortlichen Lehrkräfte, wenn sie Gäste als (S)Experten von auswärts einladen.

Präsident Dietz äußert Bedenken: „Bei einer neuerlichen Änderung der Richtlinien sollte diese Regelung als nicht mehr zeitgemäß überdacht werden. Es muss dann allerdings einvernehmlich behördlicherseits geregelt werden, wie die notwendige Sexualbildung in diesem Falle dann – ausnahmsweise – gewährleistet werden soll. Bis dahin bleibt die Hoffnung auf die zugesagte Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte. Dies muss auch dieses Thema ansprechen und Lösungen vorschlagen. Allen in die Pflicht genommenen Lehrkräften sei für diese schwierige und nicht unproblematische Aufgabe Fingerspitzen- und Taktgefühl empfohlen. In der Schule eignet sich das Thema Sexualität nicht für überbordende Experimente und nassforsches Vorgehen`, gerade auch nicht beim Medieneinsatz. “

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Triggerwarnung

Insbesondere an angloamerikanischen Universitäten setzen sich Studierende seit etwa den 2000ern ausgehend von den Gesellschaftswissenschaften dafür ein, dass Inhalte, die auf Menschen mit Gewalterfahrung möglicherweise retraumatisierend wirken könnten, mit Triggerwarnungen versehen werden.

Dadurch soll betroffenen Menschen ermöglicht werden, in potentiell retraumatisierenden Situationen entsprechend zu reagieren, z. B. indem sie diese vermeiden und sie in einem sicheren Umfeld (beispielsweise im Rahmen einer Psychotherapie oder im Gespräch mit Vertrauenspersonen) aufzuarbeiten.

Zudem hat sich ein weiteres Verständnis von Triggerwarnungen durchgesetzt, das sich auf als verletzend empfundene Inhalte bezieht.

Die Auseinandersetzung um Triggerwarnungen wurde und wird insbesondere in den USA intensiv geführt.[5][3]Triggerwarnungen werden dort insbesondere in Lehrveranstaltungen, die Themen über Geschlecht, Hautfarbe (englisch Race) oder Sexualität diskutieren, gefordert.

https://www.studysmarter.de/magazine/triggerwarnung/