27. Januar 2023 – Tag des Gedenkens „GEGEN VERGESSEN!“ der Zeiten des NAZITerrors, insbesondere der Menschen, die aufgrund ihres Geschlechtes oder ihrer sexuellen Orientierung zu Opfern wurden

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Am 27. Januar gedenken wir in besonderer Weise der Opfer des Nationalsozialismus. Der Tag erinnert seit 1996 staatlicherseits offiziell an die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau. Wir sind dafür verantwortlich, dass so etwas nie wieder geschieht! Rassismus, Antisemitismus und Menschenfeindlichkeit dürfen in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Gerade in der heutigen Zeit ist es wichtig, ein klares Zeichen zu setzen!

Seit 1995 hat die Gustav-Walle-Schule diesen Tag als Gedenktag für die Schülerinnen und Schüler, ihre Lehrkräfte, die Eltern und Betreuenden mit Rektor Dietz für die neu eingerichteten 10. Klassen der Mittelschule verbindlich im Lehrplan und Schulalltag eingerichtet. „Gegen das Vergessen müssen wir uns erinnern“, war das Motto der Schule der Geschäftsstelle der DGG, „deshalb beteiligen wir uns ab jetzt grundsätzlich und regelmäßig jedes Jahr zum 27. Januar mit den Abgangsklassen mit bildungsbedeutsamen Projekten im Sinne eines Aufrufs gegen die um sich greifende Gleichgültigkeit.

Schon als Lehrer seit 1972 und ab 1980 als Konrektor an der GWS, dann als Rektor an HhS ab 1988, habe ich mich selbst stets bemüht, das zu tun, was ich jetzt mit Gleichgesinnten auch von anderen fordern will. Ich sehe darin unsere Legitimation und Verpflichtung, der Demokratie dienen, wenn wir dem Vergessen wehren im Sinne eines „Nie wieder“!

Ein Jahr später, 1996, machte Bundespräsident Herzog diesen Gedenktag verbindlich und äußerte sich in diesem Sinne : … „Ich wünsche mir, daß der 27. Januar zu einem Gedenktag des deutschen Volkes, zu einem wirklichen Tag des Gedenkens, ja des Nachdenkens wird. Nur so vermeiden wir, daß er Alibi-Wirkungen entfaltet, um die es uns am allerwenigsten gehen darf. Eine Kollektivschuld des deutschen Volkes an den Verbrechen des Nationalsozialismus können wir, wie ich schon sagte, nicht anerkennen; ein solches Eingeständnis würde zumindest denen nicht gerecht, die Leben, Freiheit und Gesundheit im Kampf gegen den Nationalsozialismus und im Einsatz für seine Opfer aufs Spiel gesetzt haben und deren Vermächtnis der Staat ist, in dem wir heute leben.

Aber eine kollektive Verantwortung gibt es, und wir haben sie stets bejaht. Sie geht in zwei Richtungen:

– Zunächst darf das Erinnern nicht aufhören; denn ohne Erinnerung gibt es weder Überwindung des Bösen noch Lehren für die Zukunft.

– Und zum andern zielt die kollektive Verantwortung genau auf die Verwirklichung dieser Lehren, die immer wieder auf dasselbe hinauslaufen: Demokratie, Rechtsstaat, Menschenrechte, Würde des Menschen.

Aber hier beginnt das Problem: Wer Unfreiheit und Willkür kennt, der weiß Freiheit und Recht zu schätzen. Die Selbstverständlichkeit aber, mit der unser Volk Freiheit und Recht erleben darf, vermittelt mitunter zu wenig Gespür für die Gefahren von Willkür und Unfreiheit.

Das ist das große Problem, vor dem jeder demokratische Rechtsstaat steht. In Deutschland ist es aber empfindlicher als anderswo; denn hier und von hier aus sind die Scheußlichkeiten begangen worden, deren wir uns heute erinnern, und hier hat es eine Generation der Zeitzeugen gegeben, die für sich die Konsequenzen aus jenen Erfahrungen gezogen hatte, die jetzt aber abtritt.

Deshalb meine Mahnung zum Erinnern und zur Weitergabe der Erinnerung. Nicht nur am 27. Januar. Aber vielleicht kann dieser Gedenktag uns dabei helfen.“ (19.1.1996, Ansprache von Bundespräsident Roman Herzog zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus im Deutschen Bundestag)