29. Juni 2020 – Erinnerung an sexualpädagogischen Fixpunkt: Vor 25. Jahren, am 29. Juni 1995 verabschiedete der Deutsche Bundestag mit Zweidrittelmehrheit ein neues Abtreibungsrecht, das einen Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate zulässt, wenn sich die Schwangere vorher beraten lässt.

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Die DGG empfiehlt anlässlich diese Silberjubiläums den schulischen Lehrkräften: Zum Unterrichtsbeginn eignen sich Gespräche mit Schülerinnen und Schülern zu aktuellen Ereignissen. Ein Jubiläum wie dieses mag als Beispiel gelten. Danach fällt es leichter, mit dieser Klasse über die Themen des Lehrplanes zur jährlich vorgeschriebenen fächerübergreifenden Sexualerziehung zu sprechen. Daran erinnert Dietz: „Es ist immer wieder verwunderlich, wieviele Lehrkräfte und Schulleitungen der Meinung sind (und diese auch nach außen vertreten), Sexualerziehung in der Schule sei in der 4., 6. oder 8. Klasse zu verorten und werde normalerweise von außerschulischen Kräften erledigt.“ Unbestritten KÖNNEN nach Rücksprache mit der Schulleitung auch „Gäste“ am lehrplanmäßigen Unterricht mitwirken, – aber die Verantwortung auch für einzelne Inhalte kann kein Lehrer (m,w,d) delegieren.

2019: Info über Abtreibung erleichtert – Gesetz § 291 a beschlossen – (Quelle: 22.2.2019 MP, S. 4) 

Der Bundestag reformiert Paragraf 219a des Abtreibungsrechts. Ärzte dürfen künftig angeben, dass sie Abtreibungen vornehmen. Ausgelöst wurde die Änderung durch den Fall einer Ärztin aus Gießen, die wegen unerlaubter Werbung verurteilt wurde.

Quellen für weitere Informationen:

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/101272/Informationen-ueber-Schwangerschaftsabbrueche-werden-erleichtert

https://www.womenshealth.de

https://www.profamilia.de//