28. Februar 2020 – Würzburg/Bonn/Berlin/ Kiel/Landau/Pf. – Jugendschutz im Netz ist ungenügend. Breite Front gegen den vorgelegten Entwurf zum Jugendschutzgesetz.
Dietz von der DGG: „Den Entwurf als unzureichend zu bezeichnen, ist sehr milde ausgedrückt.“. Die Verbände aus den Bereichen Erziehung und Bildung sowie Kinderschutz und Familien erkennen zwar den Versuch an, von relevanten Internetdiensten angemessene Vorsorgemaßnahmen zu verlangen, stellen aber gleichzeitig fest, dass mit dem Entwurf wesentliche Probleme erneut nicht wirklich gelöst werden.
Wir von der DGG kritisieren mit den Verbänden und Organisationen insbesondere, dass Eltern und Familien bei der Umsetzung des Jugendmedienschutzes zu Hause nicht genügend unterstützt werden. „Jede Familie muss sich auch künftig selbst darum kümmern, für unterschiedliche Geräte mit verschiedenen Betriebssystemen passende Jugendfilter auszuwählen und einzurichten. Der richtige Weg sind Jugendschutzfilter, die von den Internetanbietern zur Verfügung gestellt und nach eigenen Bedürfnissen konfiguriert werden können. Eine solche Lösung gibt es beispielsweise in Großbritannien. Der vorgelegte Referentenentwurf hingegen zeigt an keiner Stelle, wie man hier den Familien zur Hilfe kommt“, so die Presseerklärung des VBE*.
Neben der Unterstützung der Familien fehlt auch eine wirksame Durchsetzung des seit dem Jahr 2003 bestehenden Verbotes, Kindern und Jugendlichen jugendgefährdende Inhalte im Netz anzubieten. Die Verbände halten es für unabdingbar, dieses Gesetz endlich wirken zu lassen. Obwohl es eine Vielzahl von anerkannten Techniken zur Altersverifikation gibt, können beispielsweise Internetunternehmen problemlos mit der Verbreitung von Pornographie auch mit Kindern und Jugendlichen Geld verdienen. Ebenso zeigt der Entwurf nicht, wie es endlich gelingen soll, indizierte Musiktitel von großen ungeschützten Plattformen wie YouTube zu entfernen.
Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel einer „wirkungsvolle[n] Durchsetzung des Kinder- und Jugendmedienschutzes auch gegenüber nicht in Deutschland ansässigen Angeboten“ wird wieder nicht erreicht.
Darüber hinaus setzen sich die beteiligten Verbände und Organisationen dafür ein, durch umfassende, professionsübergreifende und langfristige Maßnahmen und Programme die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen erheblich zu stärken. Gewünscht werden zudem Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die auch Jugendschutzverstöße im Netz verfolgen. Denn das beste Gesetz nützt nichts, wenn es nicht durchgesetzt wird.
Die DGG mahnt zudem an, dass die für die Schulen angekündigten Maßnahmen stark verbesserungswürdig seien. „Der tatsächliche Netzgebrauch von z. T. sehr jungen Menschen ist offenbar nicht bekannt, auf jeden Fall nicht konkret berücksichtigt“, so der Vorsitzende der DGG Linus Dietz in Würzburg. „Die ungenierte Einflussnahme von tubiosen Influencern auf Kinder, Jugendliche (und auch Erwachsene) muss nach bestem Wissen und mit den gegebenen Möglichkeiten eingedämmt werden.“
Pressemitteilung und Stellungnahme erfolgten im Namen* von:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e.V., Bundeselternrat (BER), Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft e.V. (BDWi), Deutscher Familienverband e.V., Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. (DKSB), Deutscher Philologenverband e.V. (DPhV), ECPAT Deutschland e.V., Innocence in Danger e.V., Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V. (IVD), Verband Bildung und Erziehung e.V. (VBE), VPK – Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V.