29. Juni 2018 – Ein lang gehegter Traum der DGG geht in Erfüllung … endlich nach mehr als 40 Jahren: SeBiLe — Sexuelle Bildung für das Lehramt

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DGG PRESSE NEWS erinnert an 1.Tagung doc

Pressemittelung der DGG 29.6.2018

Vor 40 Jahren hat die DGG angefangen … DGG erinnert an die 1. Jahrestagung, Bonn,  29.06.1978

Ein lang gehegter Traum der DGG geht in Erfüllung … endlich

SeBiLe — Sexuelle Bildung für das Lehramt

Die Universität Leipzig hat in Zusammenarbeit mit der Hochschule Merseburg ein vom

Bund unterstütztes interdisziplinäres Forschungsprojekt mit dem Titel „SeBiLe –

Sexuelle Bildung für das Lehramt“ gestartet. Damit sollen Angebote zu Themen der

Sexualität und sexueller Selbstbestimmung künftig deutlicher in die Ausbildung von

Lehrkräften integriert werden. Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung

geförderte Projekt hat eine Laufzeit von 36 Monaten. Ein Ziel des Projekts besteht darin,

gemeinsame Curricula für die verschiedenen Phasen der Lehrerbildung zu entwerfen

und sich mit ähnlich ausgerichteten Projekten in den anderen Bundesländern zu

vernetzen. In der ersten Phase des Projekts geht es darum, bestehende Aus- und

Weiterbildungsangebote im Bereich der sexuellen Bildung und zum Schutz vor

sexualisierter Gewalt in Sachsen und Sachsen-Anhalt zu untersuchen sowie

entsprechende Qualifizierungsbedarfe und Wissensbestande bei Studierenden, Alumni

sowie ausgewählten Fachkräften im pädagogischen Bereich zu erheben. Anschließend

sollen Konzepte für Aus- und Fortbildungsangebote zum Thema sexuelle

Selbstbestimmung und Prävention sexualisierter Gewalt entwickelt, an die

vorgegebenen Länderrichtlinien und Lehrpläne in Sachsen und Sachsen-Anhalt

angepasst und entsprechend in den Aus- und Weitebildungsbereichen erprobt werden.

Quelle: Profa-Magazin 2 2018, S. 5 https://tinyurl.com/yc9d7p4

„Die DGG wird diesen Schritt in die richtige Richtung aufmerksam

begleiten, insbesondere beobachten, ob die pädagogisch-didaktische

Trennschärfe zwischen schulischer und außerschulischer Sexualerziehung

eingehalten wird. Empfehlungen für Methoden und Medien, weniger für

didaktische Inhalte, müssen dieses notwendigerweise tun, wenn sie keinen

„kollegialen“ Schaden anrichten wollen“, so Vorsitzender Dietz. Er

bemängelt, dass auch bei den Vorreitern der Material-Anbieter für die

Aufklärungsarbeit, dies nicht immer beachtet werde. „Lehrkräfte sind bei der

Planung und Durchführung ihrer staatlich vorgeschriebenen Aufklärungsarbeit gut

beraten, wenn sie sich VORHER mit den Eltern abstimmen und Materialien zur

Veranschaulichung anschauen, was sie möglicherweise mit Schülerinnen und

Schülern im gemeinsamen Schul-Unterricht erwartet, z. B. beim Besuch von

Internetseiten von Profamilia, der BZgA, der AIDS-Hilfe usw.:

NICHT ALLES, WAS MÖGLICH IST, IST IM SCHULUNTERRICHT ERLAUBT, – mit gutem Grund“,

so Dietz. „Damit wird keineswegs verkannt, dass gerade die genannten Institutionen in den

letzten 40 Jahren ausgezeichnete Materialien erstellt und Hilfestellungen auch für

den pädagogischen Bereich angeboten haben. Das ist lobenswert und hat unser aller

respektvollen Dank verdient.