15. Juni 2020 – Erreichbarkeit der DGG eV zu Corona-Zeiten

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Würzburg – Informationen des Bundesverbandes der DGG eV zum Vereinsleben in Corona-Zeiten:

Der Besucherverkehr (m,w,d) in der Geschäftsstelle des DGG-Bundesverbandes ist eingestellt und die Präsenz der Mitarbeitenden (m,w,d) reduziert. Wir sind in der Geschäftsstelle  weiterhin per Mail dgg@sexualerziehung.org und Telefon +49 931 29912958.6 erreichbar.

Bitte wenden Sie sich mit Fragen und Anliegen direkt an die bekannten Ansprechpersonen per Mail oder Telefon (auch Fax).

Alle Veranstaltungen der DGG  sind vorerst auf unbestimmte Zei abgesagt.

Die gemeinsame Veranstaltung der DGG und der DGSS für Herbst 2020 wird in der jeweiligen Vorstandschaft entscheidungsreif diskutiert. Sie wird verschoben oder als Videokonferenz angeboten. Dazu gibt es zu gegebener Zeit neue Informationen.  Die Basis liefert hierzu die veränderte Gesetzeslage.

Bundestag ändert Vereinsrecht wegen Corona und beantwortet so auch mögliche Fragen: 

Was passiert, wenn die Vorstandsmitglieder eines Vereines laut Satzung alle vier Jahre neu zu wählen sind, die dazu notwendige Konferenz bzw. Mitgliederversammlung aber wegen des Corona- Ausbruchs nicht wie geplant stattfinden kann? Bleiben sie dann auch ohne Satzungsgrundlage im Amt bis die Wahlkonferenz nachgeholt werden kann? Dürfen Vorstandssitzungen eines Vereins in den Zeiten behördlicher Versammlungsverbote auch „online“ , etwa per Videokonferenz stattfinden? Ist ausnahmsweise eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren zulässig, auch wenn die Satzung das an sich gar nicht vorsieht ? 

Der Bundestag hat am 27. März 2020 ein Gesetz beschlossen, das diese und weitere Fragen löst, um Vereine auch in der Coronakrise handlungsfähig zu halten. Das Gesetz lässt befristet bis Jahresende 2020 Abweichungen von den entsprechenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zu. 

Quelle: Paragraph 5 Gesetz zur Abmilderung der Folgen der C0VID- 19- Pandemie im Zivil- , Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, Bundesgesetzblatt 2020 Teil I, S. 569). 

Am 27.03.2020 hat der Gesetzgeber das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie“ (im Folgenden „Pandemie-Gesetz“) beschlossen. Mit dem Gesetz sollen durch vorübergehende Änderungen des Zivilrechts, Insolvenzrechts sowie des Strafverfahrensrechts existenzielle Folgen und Nöte durch die Pandemie abgewendet werden. Artikel 2 §§ 5, 7 des Gesetzes sehen auch Änderungen des Vereins- bzw. Stiftungsrechts vor. 

Wir beziehen uns auf die Unterlagen der AWO (Arbeiterwohlfahrt). Die sind in aktueller Fassung online abrufbar (https://www.awo.org/sites/default/files/2020-04/Handreichung%20des%20Bundesverbandes_Update%2C%20Stand_14.4.2020.pdf)). 

Das Vereinsleben in Zeiten von Corona 

Liebe Freundinnen und Freunde, geschätzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, liebe DGG-ler (m,w,d), mit dem Brief der AWO solidarisieren wir uns gesellschaftlich.

Die aktuelle Krise stellt alle hier Lebenden und Arbeitenden, auch die DGG, unerwartet in vielerlei Hinsicht vor ungeahnte Herausforderungen. Es ist nachvollziehbar und vollkommen richtig, dass wir zunächst alles in unseren personellen und technischen Möglichkeiten tun, um die Menschen zu schützen, mit denen wir im Rahmen unserer Einrichtung ehrenamtlich  Dienst tun. 

Gleich wichtig sind uns die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in diesen Zeiten mit großem Einsatz und hoher Professionalität in unserer gesamten Gesellschaft krisengeschüttelt arbeiten und sich dabei einem erhöhten gesundheitlichen Risiko aussetzen müssen, um menschliche Betreuung aufrecht zu erhalten. So ist auch das freiwillige Engagement vieler Menschen zu bewerten, ohne die wir unsere gesellschaftlichen Aufgaben nicht oder nicht so gut leisten könnten. 

In einer solchen Krise, in der schnelles Handeln gefragt ist, zeigt sich die Stärke einer Organisation sowie auch die Möglichkeit, dass innerhalb der satzungsgemäßen Strukturen wichtige operative Entscheidungen ohne Verzögerungen getroffen werden können. 

Zugleich darf insbesondere bei einem längeren Andauern der aktuellen Krisensituation nicht vergessen werden, dass die DGG, wie die AWO u.v.a. ein vom Ehrenamt getragener Verband ist. Die ehrenamtlichen Gremien spielen dabei eine entscheidende Rolle in der Wertebindung und bei der Umsetzung der beschlossenen satzungsgemäßen Aufgaben, – die Einhaltung der verbandlichen Rahmengrundlagen sowie der Compliance-Regeln haben wir sicher zu stellen. 

Die Verschiebung von Konferenzen und Mitgliederversammlungen ist in der aktuellen Situation ohne Zweifel richtig und notwendig. Da die aktuellen Veränderungen im Vereinsrecht dies jetzt ermöglichen, finden wir die Verlagerung von wichtigen Vereins- und Verbandsentscheidungen durch die zuständigen Organe in den digitalen Raum nur für eine vorübergehende Zeit und als Ausnahme angemessen. 

Insbesondere darf die aktuelle Situation nicht dazu führen, dass die Beaufsichtigung sowie die strategischen Entscheidungen für die ehrenamtlichen Verbandsstrukturen länger oder dauerhaft ausgesetzt werden. 

Daher müssen Wege geschaffen werden, wie die Gremien auch in der aktuellen Situation über Maßnahmen informiert und in die ihnen zustehenden Entscheidungen einbezogen werden. Nachfragen – auch kritische – müssen gestellt werden können und auch Diskussionen innerhalb der Vorstandschaft müssen stattfinden können. 

Außerdem wird die DGG in der aktuellen Krise gerade jetzt in ihrer Funktion als schulpolitische und sexualpädagogische Interessenvertretung für die Schulen aller Schularten mehr denn je gebraucht. 

Deshalb darf die Arbeit unserer DGG nicht für längere Zeit zum Erliegen kommen, sondern muss dringend auf den aktuell möglichen Wegen weitergeführt werden. 

Dies bedeutet konkret, dass die ehrenamtlichen Gremien mit notwendiger Technik und Know-How ausgestattet werden müssen, um an zeitgemäßen Kommunikationsformen wie Videokonferenzen teilzunehmen. Dem ehrenamtlichen Vorsitzenden muss ggf. Personal zur Seite gestellt werden, welches die technische Leitung einer solchen Konferenz übernehmen kann. Die Finanzierung wäre allerdings nicht aus dem Etat oder den Rücklagen zu finanzieren. (? Howdo?)

Verantwortung und Solidarität liegen in solchen schwierigen und manchmal turbulenten Zeiten eng beieinander, das gilt auch und besonders für die Mitglieder der ehrenamtlichen Gremien. 

Wir appellieren an euch alle, im erforderlichen Fall auch neue technische Mittel zu nutzen und sich denen damit oft verbundenen Herausforderungen zu stellen. Bei der Einarbeitung sind wir im Rahmen unserer Möglichkeiten gerne behilflich.

Die derzeit agierende Politik rufen wir auf, uns Ehrenamtliche mit aller Kraft  zu unterstützen, damit die oft öffentlich vollmundig geschätzte  Arbeit auch in diesen schwierigen Zeiten fortgesetzt werden kann. 

Wir fühlen uns mit euch allen in dieser Zeit in besonderem Maße verbunden und grüßen herzlich und besorgt mit guten Gesundheitswünschen 

Empfehlungen der DGG eV

Die aktuelle Situation hat auch Auswirkungen auf das Vereinsleben der DGG: 

Seit dem 16.03.2020 sind Zusammenkünfte in Vereinen untersagt. Zum aktuellen Zeitpunkt können daher keine Mitgliederversammlungen oder Gremiensitzungen als persönliche  Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden. 

Das Verbot gilt so lange, bis Bund und Länder es wieder aufheben.

Der Gesetzgeber hat daher im Gesetz zur Abmilderungen der Folgen der Covid-19-Pandemie Erleichterungen für Vereine und Stiftungen geschaffen. Die Durchführung von Versammlungen ohne physische Präsenz der Mitglieder wird im Jahr 2020 auch ohne entsprechende Satzungsregelungen ermöglicht. Die Fassung von Beschlüssen außerhalb von Versammlungen ist unter erleichterten Bedingungen zulässig. Außerdem bleiben bestimmte Organe bei Zeitablauf vorübergehend im Amt.

Mit dieser Information  als Handreichung und  Merkblatt will der Bundesverband der DGG die wichtigsten rechtlichen Konsequenzen und praktischen Hinweise für die DGG-Gliederungen zusammenstellen. 

Linus Dietz, Vorsitzender und Leiter der Geschäftsstelle in Würzburg,  appelliert mit  diesem Anschreiben dazu, gerade jetzt in der Krisensituation an die ehrenamtlichen und satzungsgemäßen Gremien, die ihnen zustehenden Entscheidungs-, Mitbestimmungs- und Aufsichtsrechte mit „verordneter“ sozialer Distanz wahrzunehmen und gemäß der Satzung der DGG sicherzustellen.

Was in der DGG-Mitarbeit und darüberhinaus zu beachten ist: „Helfen, aber sicher!“

1. Weniger ist mehr: Helft bei der DGG-Arbeit weiter mit, wie gewohnt , aber nicht mehr mit

persönlichem direkten Kontakt.

2. Kümmert euch – soweit wie möglich – um einige wenige im direkten Wohn-Umfeld.

3. Versucht zusätzlich, andere Menschen im Bekanntenkreis zu animieren, es gleich zu

tun.

4. Unterstützt Hilfsnetzwerke, im Bewusstsein: Verbreitungsnetzwerke für das Virus

müssen vermieden werden.

5. Tauscht in der Nachbarschaft und/oder mit möglichen Unterstützergruppen j

Telefonnummern aus, bevor man selbst möglicherweise in Quarantäne muss – danach wird die

Kontaktaufnahme nicht mehr so einfach sein.

6. Seid insbesondere für ältere Menschen da, die sich zum eigenen Schutz isolieren

müssen, durch wiederkehrende Anrufe mit der Frage, wie Unterstützung aussehen könnten

7. Haltet euch allseitig und umfassend informiert, wie man sich und andere bestmöglich

schützen kann.

8. Seid und bleibt auch in dieser Krise solidarisch und haltet euch bei aller

Hilfsbereitschaft nach besten Kräften gesund!

9. Vergesst jedoch nicht, dass zur Solidarität in diesen Zeiten insbesondere gehört, sich

selbst und andere vor Ansteckung zu schützen.

10. Die Verbreitungskette dieses unsäglich grausamen Virus muss mit allen unseren zur

Verfügung stehenden Kräften unterbrochen werden.