1. Februar 2019 – „SeBiLe – Sexuelle Bildung für das Lehramt“ – Wie ist der Stand?

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„SeBiLe – Sexuelle Bildung für das Lehramt“ ist ein an der Universität Leipzig (Prof. Drinck) und der Hochschule Merseburg (Prof. Voß) angesiedeltes Projekt, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung mit rund 600.000 Euro gefördert wird. Es zielt darauf, Themen zur Prävention von sexualisierter Gewalt und zur Förderung sexueller Selbstbestimmung stärker in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften unter Berücksichtigung von inklusiven Angeboten zu verankern.

Die DGG fragt die Verantwortlichen nach dem aktuellen Stand:

Das Ziel der DGG ist seit 1978 – 10 Jahre nach der Einführung der schulisch verpflichtenden Sexualerziehung – die Aus- und Fortbildung der Lehrenden für dieses Pflichtfach an Schulen einzufordern und durch eigene ehrenamtliche Aktionen helfend mitzugestalten. Immerhin 50 Jahre nach der sog. KMK-Empfehlung von 1968 , mit der die SexPäd in den Schulen aller Bundesländer zu  beginnen hatte, scheint mit SeBiLe ein erfolgversprechender Anfang gestartet, die damals gemachten (Anhang 1) und immer noch geltenden Vorschriften (Anhang 2) auf Aus- und Fortbildung der Lehrenden zu garantieren.

Fragen an SeBiLe:

– Wieviele Personen studieren?

– Wie sieht das Lehrangebot aus?

– Welche Personen bilden den beratenden Beirat?

– Wie sind die Richtlinien für den Sexualkunde-Unterricht der einzelnen Bundesländer eingebunden?

– Was soll am Ende des Studiums an Kompetenz erreicht sein?

– Wie soll das mögliche Ergebnis auf die Lehrenden-Ausbildung der Länder übertragen werden (Vision/Vorstellung)?

Anhang 1: KMK-Empfehlung (1968)

… III. Hilfen für den Lehrer; Lehrerfortbildung;  Lehrerausbildung – Damit die Schulen überall in ausreichendem Maße ihre  Aufgabe in der Sexualerziehung erfüllen können, sollen im Rahmen der  verschiedenen Formen der  Lehrerfortbildung geeignete  Lehrgänge eingerichtet werden. Besonders zu empfehlen sind Lehrerarbeitsgemeinschaften in den einzelnen Schulen. Die Lehrerbibliotheken müssen mit der einschlägigen Literatur ausgestattet werden. In die Studienordnungen für die verschiedenen Lehrämter und in die Ausbildungsordnungen der Institutionen des Vorbereitungsdienstes sind zweckdienliche fach- und  erziehungswissenschaftliche, didaktische und  unterrichtsmethodische  Lehrveranstaltungen aufzunehmen. – Beschluß der Kultusminsterkonferenz 03.10.1968

Quelle: Sammlung der Beschlüsse der KMK – der STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, 659, Neuwied, Luchterhand (Erg.-Lfg. 12 vom 21. 4.1969)

Anhang 2: Exemplarisch die Richtlinien für Bayern (2017):

… 3.5 Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung

Damit die Schule ihren gesetzlichen Auftrag zur Familien- und Sexualerziehung

erfüllen kann, sind in die Vorbereitung für die verschiedenen Lehrämter sowie in die

Lehrerfortbildung entsprechende fach- und erziehungswissenschaftliche, didaktische

und unterrichtsmethodische Themenbereiche aufzunehmen. Die Beauftragten für

Familien- und Sexualerziehung an den Schulen erhalten ein besonderes

Fortbildungsangebot. (S. 17)