{"id":1617,"date":"2025-02-17T10:51:01","date_gmt":"2025-02-17T09:51:01","guid":{"rendered":"http:\/\/dgg-ev-bonn.de\/?p=1617"},"modified":"2025-02-17T10:51:01","modified_gmt":"2025-02-17T09:51:01","slug":"12-februar-2025-geschafft-im-w-s-d-w-die-zwischenzeugnisse-bilanzieren-den-halbjahresbeginn-fuer-die-leistungen-der-schuelerinnen-und-schueler-aber-auch-fuer-die-organisation-des-unterri","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/dgg-ev-bonn.de\/index.php\/2025\/02\/17\/12-februar-2025-geschafft-im-w-s-d-w-die-zwischenzeugnisse-bilanzieren-den-halbjahresbeginn-fuer-die-leistungen-der-schuelerinnen-und-schueler-aber-auch-fuer-die-organisation-des-unterri\/","title":{"rendered":"12. Februar 2025 &#8211; Geschafft, &#8211; im w.S. d.W.!  &#8211;  Die Zwischenzeugnisse bilanzieren den Halbjahresbeginn f\u00fcr die Leistungen der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, aber auch f\u00fcr die Organisation des Unterrichts im Kollegium und in der Schulleitung mit dem Steuerungsteam. Nun gilt es, entspannt ins zweite Schulhalbjahr starten. Da ergeben sich neue Chancen! SCHULLEITUNGEN sind in besonderem Ma\u00dfe gefordert und in der Verantwortung"},"content":{"rendered":"\n<p>Weltweit sind die Lernerfolge von Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern in hohem Ma\u00dfe von ihren Schulleitungen abh\u00e4ngig. Das unterstreicht der diesj\u00e4hrige Weltbildungsbericht mit dem Titel \u201eLeadership in Education\u201c, den die UNESCO Ende 2024 vorgestellt hat. Ebenso w\u00fcrdenVerantwortliche in Politik und Verwaltung \u00fcber den Erfolg eines Bildungssystems entscheiden. Die Weltildungsorganisation fordert m ihrem Bericht h\u00f6here und effizientere Bildungsinvestitionen. Aktuell blieben 251 Millionen Kinder und Jugendliche weltweit ohne Schulbildung, 650 Millionen verlassen die Schule ohne Abschluss. (Quelle: didacta-magazin.de 1\/2025, S. 40)<\/p>\n\n\n\n<p>Die englischsprachigen Version des Berichts : Global Education Monitoring 2024\/5 &#8211; Deutsche UNESCO-Kommission<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.unesco.de\/dokumente-und-hintergruende\/publikationen\/detail\/global-education-monitoring-20245\">https:\/\/www.unesco.de\/dokumente-und-hintergruende\/publikationen\/detail\/global-education-monitoring-20245<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Checklisten nutzen, damit die Organisation des Schulalltags nicht zur unbew\u00e4ltigbaren Herausforderung wird.<\/p>\n\n\n\n<p>So hat u. a. www.lehrer-online.de hilfreiche Checklisten zusammengestellt &#8211; so startet man entspannt und beruhigt vorbereitet, &#8211; st\u00f6bern in den Dossiers hilft schon:\u00a0&#8222;Selbstorganisation: Checklisten und Vorlagen f\u00fcr Lehrkr\u00e4fte&#8220; \u2013 <a href=\"https:\/\/www.lehrer-online.de\/fokusthemen\/dossier\/do\/selbstorganisation-checklisten-und-vorlagen-fuer-lehrkraefte\/?pk_campaign=Newsletterlo&amp;pk_kwd=KW7\">https:\/\/www.lehrer-online.de\/fokusthemen\/dossier\/do\/selbstorganisation-checklisten-und-vorlagen-fuer-lehrkraefte\/?pk_campaign=Newsletterlo&amp;pk_kwd=KW7<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Hier sind auch brauchbare Materialien zu finden f\u00fcr Vertretungsstunden: Material f\u00fcr guten Unterricht (fast) ohne Vorbereitung &#8211; f\u00e4cher\u00fcbergreifend und chulstufen\u00fcbergreifend. Exemplarisch: KI im Unterricht: M\u00f6glichkeiten und Perspektiven &#8211; Dieser Kurs bietet Lehrkr\u00e4ften praxisnahe Einblicke in die Nutzung von K\u00fcnstlicher Intelligenz im Unterricht. Von Einsatzm\u00f6glichkeiten bis zu ethischen Fragen \u2013 hier erfahren Sie, wie Sie KI reflektiert und sinnvoll in die Lehrpraxis integrieren k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-large-font-size\">Ein aktueller Hinweis der DGG<\/p>\n\n\n\n<p>H\u00e4ufig wird im zweiten Halbjahr begonnen mit der vorgeschriebenen sexualp\u00e4dagogischen Aufkl\u00e4rung. Deshalb zur Erinnerung hier die Rahmenbedingungen: <strong>Rechtliche Grundlagen zur Sexualbildung in der Schule &#8230; <u>f\u00fcr alle Klassen aller Schulen aller Schularten aller Bundesl\u00e4nder<\/u><\/strong> (Quelle: SEXALOG <a href=\"https:\/\/www.sexalog.de\">https:\/\/www.sexalog.de<\/a>\u00a0 (ein Angebot von <a href=\"http:\/\/www.profamilia.de\">pro familia<\/a>) \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Stand <em><sub>Kommentar<\/sub><\/em> 2021 8 <em>DGG LD<\/em>)<\/p>\n\n\n\n<p>Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21.12.1977 zur Sexualerziehung in der Schule regelt die sexuelle Bildung in Schulen bis heute. Darin sind folgende Punkte zu finden:<\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp;\u201e1. Die individuelle Sexualerziehung geh\u00f6rt in erster Linie zu dem nat\u00fcrlichen Erziehungsrecht der Eltern im Sinne des Art. 6 Abs. 2 GG; der Staat ist jedoch aufgrund seines Erziehungs- und Bildungsauftrages (Art. 7 Abs. 1 GG) berechtigt, Sexualerziehung in der Schule durchzuf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Die Sexualerziehung in der Schule muss f\u00fcr die verschiedenen Wertvorstellungen auf diesem Gebiet offen sein und allgemein R\u00fccksicht nehmen auf das nat\u00fcrliche Erziehungsrecht der Eltern und auf deren religi\u00f6se oder weltanschauliche \u00dcberzeugungen, soweit diese f\u00fcr das Gebiet der Sexualit\u00e4t von Bedeutung sind. Die Schule muss insbesondere jeden Versuch einer Indoktrinierung der Jugendlichen unterlassen.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Bei Wahrung dieser Grunds\u00e4tze ist Sexualerziehung als f\u00e4cher\u00fcbergreifender Unterricht nicht von der Zustimmung der Eltern abh\u00e4ngig.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Die Eltern haben jedoch einen Anspruch auf rechtzeitige Information \u00fcber den Inhalt und den methodisch-didaktischen Weg der Sexualerziehung in der Schule.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p><em><sub>Kommentar: Den zitierten Stellen ist zu entnehmen, dass sexuelle Bildung in Schulen nicht nur durchgef\u00fchrt werden darf, sondern muss. Die sexuelle Bildung soll zwar R\u00fccksicht auf das \u201enat\u00fcrliche Erziehungsrecht der Eltern\u201c nehmen, trotzdem ist sie nicht abh\u00e4ngig von der Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Allerdings haben die Eltern einen Anspruch auf Information \u00fcber die Inhalte sowie Methoden. Recht auf Mitwirkung hei\u00dft Mitberatung, aber nicht Mitbestimmung, Wichtig f\u00fcr die Durchsetzung von mehreren Unterrichtseinheiten oder Projekttagen bzw. -wochen ist, dass \u201eSexualerziehung als f\u00e4cher\u00fcbergreifender Unterricht\u201c zu verstehen ist. Das bedeutet, dass die sexuelle Bildung nicht auf den Biologie- oder Ethikunterricht beschr\u00e4nkt werden darf.<\/sub><\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Die Kultusministerkonferenz hat Handlungsempfehlungen zur Vorbeugung und Aufarbeitung von sexuellen Missbrauchsf\u00e4llen und Gewalthandlungen in Schulen und schulnahen Einrichtungen vom 20.04.2010, i. d. F. vom 07.02.2013 formuliert, die f\u00fcr Pr\u00e4ventionsveranstaltungen bez\u00fcglich sexueller und sexualisierter Gewalt genutzt werden k\u00f6nnen:<\/p>\n\n\n\n<p>\u201e[\u2026] 16. Familien- und Sexualerziehung ist in allen L\u00e4ndern regelm\u00e4\u00dfiges Unterrichtsangebot. Fragen der sexuellen Selbstbestimmung, des sexuellen Missbrauchs und auch der (sexualisierten) h\u00e4uslichen Gewalt sind dabei Bestandteile der allgemeinen oder schulinternen Lehrpl\u00e4ne. So wie Fragen der Sexualerziehung alters- und entwicklungsabh\u00e4ngig mehrfach aufgegriffen werden, sind auch Fragen des Missbrauchs und der Misshandlung mehrfach im Laufe des Bildungs- und Erziehungsprozesses zu behandeln. Der Themenkomplex kann in verschiedenen unterrichtlichen Zusammenh\u00e4ngen aufgegriffen und diskutiert werden. Soweit die schulischen Curricula nicht gen\u00fcgend konkrete Ankn\u00fcpfungspunkte anbieten, werden die L\u00e4nder entsprechende Initiativen ergreifen. Vorhandene Erfahrungen und unterst\u00fctzende Materialien m\u00fcssen verbreitet und zug\u00e4nglich gemacht werden.<\/p>\n\n\n\n<p>17. Die Kooperation mit au\u00dferschulischen Partnern und die institutionelle Vernetzung sind besonders angezeigt. Opferhilfseinrichtungen, Frauenh\u00e4user und Kinderschutzzentren k\u00f6nnen aus pers\u00f6nlicher Erfahrung zur vertieften Reflexion ebenso beitragen wie sie die Sensibilit\u00e4t gegen\u00fcber Opfern und ihrem Leiden entwickeln und st\u00e4rken k\u00f6nnen. Ihre Kompetenzen, insbesondere auch diejenigen erfahrener Fachkr\u00e4fte gem\u00e4\u00df Bundeskinderschutzgesetz, sollten st\u00e4rker als bisher genutzt werden, um im Einzelfall zwischen vagen Verdachtsmomenten, konkreten Hinweisen und akuter Gef\u00e4hrdung unterscheiden zu k\u00f6nnen. [\u2026]<\/p>\n\n\n\n<p>19. F\u00fcr die Sexualerziehung wie auch f\u00fcr die Programme zur Entwicklung der Pers\u00f6nlichkeit sind umfangreiche unterst\u00fctzende Materialien f\u00fcr den Unterricht und die sonstige Bildungs- und Erziehungsarbeit \u2013 teilweise auch \u00fcber das Internet \u2013 verf\u00fcgbar und werden genutzt. Kooperationspartner bieten dar\u00fcber hinaus eigene Materialien und Hilfsmittel, die dazu beitragen, dass Fragen gezielt gestellt und thematisiert werden k\u00f6nnen. Internetportale bieten den Lehrkr\u00e4ften weitere Hilfestellungen. Ihr Ausbau wird vorangetrieben. Die aktuellen Kommunikationsmittel erlauben betroffenen Kindern und Jugendlichen, telefonisch oder \u00fcber das Internet Beratung und Hilfe zu erlangen. Hier\u00fcber sind die Kinder und die Eltern entsprechend zu informieren.<\/p>\n\n\n\n<p>20. Die Gefahr sexualisierter \u00dcbergriffe an Schulen muss Thema der Lehrerbildung sein. Auf der Grundlage der \u201eStandards f\u00fcr die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften\u201c (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.12.2004) umfasst die Ausbildung der Lehrkr\u00e4fte neben der fachwissenschaftlichen Qualifizierung sowohl erziehungswissenschaftliche, psychologische und diagnostische als auch dienstrechtliche Themenstellungen.&nbsp; [\u2026]\u201c<\/p>\n\n\n\n<p><sub>Kommentar: In diesen Empfehlungen findet sich in Punkt 16 der Hinweis auf die \u201eFamilien- und Sexualerziehung\u201c. Diese soll auch die Pr\u00e4vention von sexueller und sexualisierter Gewalt, aber auch der St\u00e4rkung der Selbstbestimmung umfassen. In Punkt 17 und 19 wird explizit auf Kooperationspartner*innen verwiesen, die sowohl in die Pr\u00e4ventionsma\u00dfnahmen einbezogen, als auch als Ansprechpartner*innen fungieren sollen. Des Weiteren ist in Punkt 20 aufgef\u00fchrt, dass der Themenkomplex der sexuellen und sexualisierten Gewalt in der Lehrer*innenausbildung integriert sein muss. Mit diesen Aspekten kann sowohl f\u00fcr die sexuelle Bildung von Sch\u00fcler*innen, auf Grundlage von Punkt 16, 17, 19, jedoch auch f\u00fcr Lehramtsstudierende bzw. Lehrer*innen, auf Grundlage von Punkt 20, argumentiert werden.<br>Sexuelle Bildung in der Kinder- und Jugendarbeit<\/sub><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Sexuelle Bildung in der Kinder- und Jugendarbeit<\/h2>\n\n\n\n<p>In der Kinder- und Jugendarbeit sind die rechtlichen Regelungen weniger eindeutig. Trotzdem k\u00f6nnen einzelne Aspekte als Begr\u00fcndung genutzt werden.So besagt beispielsweise der \u00a7 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe im SGB VIII:<\/p>\n\n\n\n<p>\u201e(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf F\u00f6rderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsf\u00e4higen Pers\u00f6nlichkeit. [\u2026]\u201c<\/p>\n\n\n\n<p><em><sub>Kommentar: Dieser Paragraph kann insofern genutzt werden, als dass jeder Mensch eine sexuelle Entwicklung ab der Geburt durchl\u00e4uft. Dementsprechend hat auch jeder Mensch ein Recht auf F\u00f6rderung der sexuellen Entwicklung. Au\u00dferdem findet sich in der sexuellen Bildung eine Vielzahl an zwischenmenschlichen Belangen, die f\u00fcr die Formung der eigenen Pers\u00f6nlichkeit relevant sind. Insbesondere der Umgang mit eigenen und fremden Grenzen (aber auch viele weitere Themen) kann in sexualp\u00e4dagogischen Veranstaltungen reflektiert werden und zu einer Eigenverantwortlichkeit und Gemeinschaftsf\u00e4higkeit beitragen.<\/sub><\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Des Weiteren kann der \u00a7 11 Jugendarbeit SGB VIII genutzt werden:<\/p>\n\n\n\n<p>\u201e(1) Jungen Menschen sind die zur F\u00f6rderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verf\u00fcgung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen ankn\u00fcpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung bef\u00e4higen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinf\u00fchren.\u201c<br><em><sub>Kommentar: Auch hier wird wieder auf die Entwicklung und somit auch auf die sexuelle Entwicklung verwiesen. Der Paragraph zeigt allerdings auch auf, dass die Angebote in der Jugendarbeit sich an den Interessen der Jugendlichen orientieren und ihre Selbstbestimmung f\u00f6rdern sollen. Gerade dadurch, dass im Jugendalter die Auseinandersetzung mit sich selbst und dem eigenen K\u00f6rper, aber auch erste Verliebtheitsphasen und Beziehungen relevant werden, bietet sich eine gute Grundlage, sich an den Interessen der Jugendlichen zu orientieren.Insbesondere der Punkt der Selbstbestimmung kann bei einer Argumentation mit diesem Paragraphen hilfreich sein, denn die F\u00f6rderung der Selbstbestimmung ist ein zentraler Inhalt der sexuellen Bildung.<\/sub><\/em><\/p>\n\n\n\n<p>\u201e(3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit geh\u00f6ren:<br>au\u00dferschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, [\u2026]\u201c<\/p>\n\n\n\n<p><em><sub>Kommentar:&nbsp; In diesem Abschnitt wird explizit die gesundheitliche Bildung benannt, mit der sich viele Themen der sexuellen Bildung begr\u00fcnden lassen (bspw. Anatomie, K\u00f6rperhygiene, STD, Schwangerschaft,\u2026).<\/sub><\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Auch der \u00a7 14&nbsp;Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz SGB VIII kann einen Rahmen f\u00fcr sexualp\u00e4dagogische Veranstaltungen bieten:<br>\u201e[\u2026](2) Die Ma\u00dfnahmen sollen junge Menschen bef\u00e4higen, sich vor gef\u00e4hrdenden Einfl\u00fcssen zu sch\u00fctzen und sie zu Kritikf\u00e4higkeit, Entscheidungsf\u00e4higkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegen\u00fcber ihren Mitmenschen f\u00fchren, [\u2026]\u201c<\/p>\n\n\n\n<p><em><sub>Kommentar: Mithilfe dieses Paragraphen lassen sich Veranstaltungen zur Pr\u00e4vention von sexueller und sexualisierter Gewalt begr\u00fcnden. Durch sexuelle Bildung lernen junge Menschen ihre Grenzen zu erkennen, sie zu verbalisieren und zu verteidigen, aber auch ihren K\u00f6rper richtig zu benennen um im Fall eines \u00dcbergriffs beschrieben zu k\u00f6nnen, was passiert ist.&nbsp; Des Weiteren lernen sie die Grenzen anderer zu wahren und \u00fcber Gef\u00fchle zu sprechen.<\/sub><\/em><em><\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Im \u00a7 16 Allgemeine F\u00f6rderung der Erziehung in der Familie SGB VIII finden sich ebenfalls Anhaltspunkte:<\/p>\n\n\n\n<p>\u201e[\u2026](2) Leistungen zur F\u00f6rderung der Erziehung in der Familie sind insbesondere<br>1. Angebote der Familienbildung, die auf Bed\u00fcrfnisse und Interessen sowie auf Erfahrungen von Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen eingehen, die Familien in ihrer Gesundheitskompetenz st\u00e4rken, die Familie zur Mitarbeit in Erziehungseinrichtungen und in Formen der Selbst- und Nachbarschaftshilfe besser bef\u00e4higen sowie junge Menschen auf Ehe, Partnerschaft und das Zusammenleben mit Kindern vorbereiten,<br>2. Angebote der Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen, [\u2026]\u201c<\/p>\n\n\n\n<p><em><sub>Kommentar: Der Punkt 1 in Abschnitt zwei des \u00a7 16 verweist auf die F\u00f6rderung der Gesundheitskompetenz, die unter anderem durch sexuelle Bildung erreicht werden kann (bspw. Anatomie, K\u00f6rperhygiene, STD, Schwangerschaft,\u2026). Au\u00dferdem bezieht er sich ebenfalls auf die Vorbereitung von Kindern und Jugendlichen auf Beziehungen und ein famili\u00e4res Leben. Insbesondere die sexuelle Bildung eignet sich f\u00fcr die Wissensvermittlung und Reflexion dieser Themen.Punkt zwei bezieht sich auf die Beratung in Fragen zur Erziehung und Entwicklung. In beide Bereiche fallen sowohl die sexuelle Entwicklung als auch die Sexualerziehung.<\/sub><\/em><em><\/em><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Allgemeine gesetzliche Grundlage<\/h2>\n\n\n\n<p>Au\u00dferdem finden sich im \u00a7 2&nbsp;Beratung SchKG allgemeine Begr\u00fcndungen f\u00fcr die sexuelle Bildung: \u201e(1) Jede Frau und jeder Mann hat das Recht, sich zu den in \u00a7 1 Abs. 1 genannten Zwecken in Fragen der Sexualaufkl\u00e4rung, Verh\u00fctung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar ber\u00fchrenden Fragen von einer hierf\u00fcr vorgesehenen Beratungsstelle auf Wunsch anonym informieren und beraten zu lassen.<br>(2) Der Anspruch auf Beratung umfa\u00dft Informationen \u00fcber 1. Sexualaufkl\u00e4rung, Verh\u00fctung und Familienplanung, [\u2026]\u201c<\/p>\n\n\n\n<p><em><sub>Kommentar: Dieser Paragraph regelt, dass jeder Mensch ein Recht auf Beratung und damit auch auf Sexualaufkl\u00e4rung hat. Dementsprechend kann er als Legitimation f\u00fcr s\u00e4mtliche Bereiche der sexuellen Bildung genutzt werden.<\/sub><\/em><\/p>\n\n\n\n<p><strong><u>Die Schulleitungen sind f\u00fcr Organisation und Durchf\u00fchrung letztg\u00fcltig verantwortlich<\/u>. Eine vollst\u00e4ndige Delegation der vorgegebenen Aufgaben und Ziele gem. den verbindlichen Lehrpl\u00e4nen der Kultusbeh\u00f6rden der Bundesl\u00e4nder an au\u00dfenstehende Einzelpersonen und\/oder Institutionen ist nicht rechtens, &#8211; auch nicht empfehlenswert -, ebenso ein Ausschluss von Lehrkr\u00e4ften f\u00fcr den sexualp\u00e4dagogischen Aufkl\u00e4rungsunterricht durch&nbsp; sog. (S)Experten als G\u00e4ste der Schule.<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Weltweit sind die Lernerfolge von Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern in hohem Ma\u00dfe von ihren Schulleitungen abh\u00e4ngig. 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