{"id":32,"date":"2022-01-20T11:43:00","date_gmt":"2022-01-20T10:43:00","guid":{"rendered":"http:\/\/dgg-ev-bonn.de\/wp\/?page_id=32"},"modified":"2022-11-19T13:29:32","modified_gmt":"2022-11-19T12:29:32","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/dgg-ev-bonn.de\/index.php\/beispiel-seite\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>2022<\/strong> Ziele und Aufgaben der Satzung haben nicht an Bedeutung verloren. Sie bleiben im Blick, werden aber im Spektrum einer Beratungsstelle- und Forschungsstelle erweitert. Die der DGG eV zugrundeliegende Satzung bleibt im Stab der Gesch\u00e4fts- und Beratungsstelle DGG neV Basis und Kern der Handlungsanleitung.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-full\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"905\" height=\"740\" src=\"http:\/\/dgg-ev-bonn.de\/wp-content\/uploads\/2022\/01\/Wortwolke-DGG-Ziele-1.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-1116\" srcset=\"http:\/\/dgg-ev-bonn.de\/wp-content\/uploads\/2022\/01\/Wortwolke-DGG-Ziele-1.jpg 905w, http:\/\/dgg-ev-bonn.de\/wp-content\/uploads\/2022\/01\/Wortwolke-DGG-Ziele-1-300x245.jpg 300w, http:\/\/dgg-ev-bonn.de\/wp-content\/uploads\/2022\/01\/Wortwolke-DGG-Ziele-1-768x628.jpg 768w\" sizes=\"auto, (max-width: 905px) 100vw, 905px\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n<ul>\n<li><strong><span style=\"color: #33cccc;\">DGG eV<\/span> \u00a01978 &#8211; 2021 SATZUNG <\/strong>der<strong> Deutschen Gesellschaft f\u00fcr Geschlechtserziehung e.V.<\/strong><strong>\u00a0<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p><em>Stand 2\/2017 <\/em><em>W\u00fcrzburg\/Bonn\/Berlin<\/em><\/p>\n<p>\u00a71 Name und Sitz<\/p>\n<p>Die &#8222;Deutsche Gesellschaft f\u00fcr Geschlechtserziehung e.V. (DGG)&#8220; hat ihren Sitz in Bonn. Sie unterh\u00e4lt eine Gesch\u00e4ftsstelle um Wohn- oder Dienstort des jeweiligen Vereinsvorsitzenden.<\/p>\n<p>\u00a72 Zweck der Gesellschaft<\/p>\n<p>Zweck der Gesellschaft ist die F\u00f6rderung einer wissenschaftlich orientierten umfassenden Geschlechtserziehung, die als Teil der Pers\u00f6nlichkeitserziehung darauf gerichtet ist, Sexualit\u00e4t als verantwortungsbewusstes Handeln sich selbst und den Mitmenschen gegen\u00fcber zu begreifen. Die K\u00f6rperschaft f\u00f6rdert folgende gemeinn\u00fctzige Zwecke: F\u00f6rderung der Erziehung, insbesondere der schulischen Sexualerziehung, der Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe.<\/p>\n<p>\u00a73 Aufgaben<\/p>\n<p>Zur Erreichung des Vereinszwecks f\u00fchrt die Gesellschaft wissenschaftliche Untersuchungen durch, wobei ihr Familie, Heim, Kindergarten und Schule sowie andere Erziehungseinrichtungen und gesellschaftliche Institutionen Ansatzpunkte f\u00fcr ihre Arbeit sind.<\/p>\n<p>Die Gesellschaft arbeitet mit allen Einrichtungen und Personen im p\u00e4dagogischen und au\u00dferp\u00e4dagogischen Bereich zusammen, die der Erreichung des Vereinszwecks f\u00f6rderlich sein k\u00f6nnen; dabei h\u00e4lt sie vor allem Kontakt zu wissenschaftlichen Einrichtungen aller Fachgebiete, deren Zielsetzung dem Zweck der Gesellschaft nach \u00a7 2 dieser Satzung dienlich ist. Die Gesellschaft unterst\u00fctzt in ihrer Arbeit die Zielsetzungen des Jugendschutzes und strebt Kooperation mit den Spitzenverb\u00e4nden der freien Wohlfahrtspflege an.<\/p>\n<p>\u00a74 Organisationsformen<\/p>\n<p>Die T\u00e4tigkeit der Gesellschaft erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Gesellschaft ist Mitglied im Weltverband f\u00fcr Sexologie mit Sitz in Washington, seit 2005 World Association for Sexual Health.<\/p>\n<p>Innerhalb der DGG k\u00f6nnen sich Landesverb\u00e4nde und Arbeitsgemeinschaften mit Zustimmung der Mitgliederversammlung organisieren.<\/p>\n<p>Landesverb\u00e4nde geben sich eine eigene Satzung. Diese darf nicht im Widerspruch zur vorliegenden Satzung der Deutschen Gesellschaft f\u00fcr Geschlechtserziehung stehen.<\/p>\n<p>\u00a75 Gemeinn\u00fctzigkeit und Selbstlosigkeit<\/p>\n<p>Die Gesellschaft verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos t\u00e4tig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft, abgesehen von Auslagenersatz. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>\u00a76 Mitgliedschaft<\/p>\n<p>Mitglied der Gesellschaft kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person werden, die ein sachliches Interesse an den Aufgaben der Gesellschaft hat und deren Zweck bejaht. \u00dcber die Aufnahme, die eine schriftliche Beitrittserkl\u00e4rung voraussetzt, entscheidet der Vorstand. Gegen dessen ablehnende Entscheidung kann die Mitgliederversammlung angerufen werden.<\/p>\n<pre>NEU: Neumitglieder sind \u00fcber ihre Rechte gem\u00e4\u00df der EU-DSGV gegen Unterschrift aufzukl\u00e4ren.<\/pre>\n<p>Der Vorstand kann den Beitrag f\u00fcr einzelne Mitglieder auf Antrag aus wichtigem Grund herabsetzen oder erlassen. Ist ein Mitglied trotz zweimaliger Mahnung mit einem Jahresbeitrag im R\u00fcckstand, so ist der Vorstand berechtigt, ihn aus der Liste der Mitglieder zu streichen. Die Streichung ist dem Mitglied mitzuteilen.<\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod des Mitglieds oder durch Erl\u00f6schen des kooperativen Status. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand zum Ende des Kalenderjahres wobei eine Frist von 3 Monaten zu wahren ist. Wer aus der Gesellschaft ausscheidet, hat keinen finanziellen Ausgleichsanspruch gegen\u00fcber dem Verein.<\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft endet ferner durch Ausschluss. Dieser ist zul\u00e4ssig, wenn ein wichtiger Grund daf\u00fcr vorliegt, insbesondere das Mitglied die Gesellschaft sch\u00e4digte oder deren Zweck zuwider handelte. \u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen seine Entscheidung kann die Mitgliederversammlung angerufen werden.<\/p>\n<p>\u00a77 Ehrenmitgliedschaft<\/p>\n<p>Nat\u00fcrliche Personen, die sich besonders um die Sexualerziehung und\/oder um die Deutsche Gesellschaft f\u00fcr Geschlechtserziehung DGG verdient gemacht haben, k\u00f6nnen zu Ehrenmitgliedern gemacht werden, Vorsitzende aufgrund der Verdienste zu Ehrenvorsitzenden. Ehrenvorsitz und -mitgliedschaft erfolgen durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes und mit einer Mehrheit mit 2\/3 der abgegebenen Stimmen der Mitgliederversammlung. In G\u00e4nze bilden sie das sog. Ehrengericht f\u00fcr einen m\u00f6glichen juristischen Streitfall innerhalb der DGG eV. Posthum werden verdienstvolle Pers\u00f6nlichkeiten und Mitglieder dankbar zum Ehrenverm\u00e4chtnis \u00fcberf\u00fchrt (Beschluss zur Ehrenordnung 2001).<\/p>\n<p>\u00a78 Organe der Gesellschaft sind: 1. Mitgliederversammlung 2. Vorstand<\/p>\n<p>\u00a79 Aufgaben der Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>Der Mitgliederversammlung obliegen, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt,<\/p>\n<ol>\n<li>a) die Beschlussfassung in den ihr durch die Satzung zugewiesenen Aufgaben und in allen grunds\u00e4tzlichen Fragen,<\/li>\n<li>b) die Wahlen des Vorstandes<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Mitgliederversammlung stellt die Kassen- und Rechnungspr\u00fcfer; sie nimmt die Rechenschaftsberichte des Vorstandes und die Pr\u00fcfungsberichte der Kassen- und Rechnungspr\u00fcfer entgegen und genehmigt diese.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung hat ferner \u00fcber die H\u00f6he der j\u00e4hrlichen Mitgliedsbeitr\u00e4ge zu entscheiden.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft au\u00dferdem \u00fcber \u00c4nderungen dieser Satzung und \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/p>\n<p>\u00a710 Einberufung der Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal alle 2 Jahre zusammen. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn mindestens 10 Mitglieder des Vereins dieses schriftlich verlangen oder der Vorstand die Einberufung einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung beschlie\u00dft.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden einberufen. Die Einladung ist den Mitgliedern mindestens 3 Wochen vor der Versammlung mit der Tagesordnung schriftlich bekannt zu geben. In dringenden F\u00e4llen kann die Frist auf 1 Woche verk\u00fcrzt werden.<\/p>\n<p>Jedes Mitglied kann binnen 1 Woche noch Zugang der Einladung, sp\u00e4testens aber 1 Woche vor der Mitgliederversammlung, schriftlich beim Vorstand eine Erg\u00e4nzung der Tagesordnung beantragen. Im Falle einer verk\u00fcrzten Einladungsfrist muss sie sp\u00e4testens 3 Tage vor der Mitgliederversammlung erfolgen.<\/p>\n<p>\u00a711 Beschlussfassung<\/p>\n<p>Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden, sofern diese Satzung nichts anderes bestimmt, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Kooperative Mitglieder haben 1 Stimme.<\/p>\n<p>Die Mitwirkung von mindestens 10 Mitgliedern des Vereins und eine Mehrheit von 2\/3 der abgegebenen Stimmen ist notwendig bei Beschl\u00fcssen \u00fcber folgende Tagesordnungspunkte:<\/p>\n<ol>\n<li>a) \u00c4nderungen der Satzung<\/li>\n<li>b) Aufl\u00f6sung des Vereins<\/li>\n<li>c) Vorzeitige Abberufung des Vorstands oder Abwahl seiner Mitglieder<\/li>\n<\/ol>\n<p>Satzungs\u00e4nderungen, die von Verwaltungs-, Gerichts- oder Finanzbeh\u00f6rden verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen.<\/p>\n<p>\u00a712 Niederschrift<\/p>\n<p>\u00dcber die Sitzungen der Mitgliederversammlungen ist eine Niederschrift anzufertigen, welche die behandelnden Tagesordnungspunkte, die Mitteilungen des Vorstandes, die Antr\u00e4ge und Beschl\u00fcsse oder Wahlen sowie deren Stimmenverh\u00e4ltnis enth\u00e4lt. Die Niederschrift ist von dem\/der Vorsitzenden und von dem Sekret\u00e4r\/der Sekret\u00e4rin bzw. vom jeweiligen Vertreter zu unterzeichnen.<\/p>\n<p>\u00a713 Vorstand<\/p>\n<p>Der Vorstand besteht aus dem\/der Vorsitzenden dem Stellvertreter\/der Stellvertreterin, dem Sekret\u00e4r\/der Sekret\u00e4rin und dem Schatzmeister\/der Schatzmeisterin. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von 2 Jahren gew\u00e4hlt. Sie f\u00fchren die Gesch\u00e4fte bis zur Neuwahl des Vorstands. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so wird der Vorstand bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung durch eine Wahl erg\u00e4nzt, die vom Vorstand aus den Mitgliedern des Vereins vorgenommen wird. Die Mitglieder sind von einer solchen Erg\u00e4nzungswahl binnen 2 Monaten zu benachrichtigen.<\/p>\n<p>Ehrenvorsitzende k\u00f6nnen mit beratender Stimme an den Sitzungen des Vorstandes teilnehmen.<\/p>\n<p>Die Abwahl eines Vorstandsmitgliedes w\u00e4hrend der Amtsperiode ist nur aus wichtigem Grund m\u00f6glich und muss von einer Mitgliederversammlung beschlossen werden.<\/p>\n<p>\u00a714 Aufgaben des Vorstandes<\/p>\n<ol>\n<li>Der Vorstand vertritt die Gesellschaft gerichtlich und au\u00dfergerichtlich.<\/li>\n<li>Der Vorstand hat<\/li>\n<\/ol>\n<p>a) die laufenden Gesch\u00e4fte zu erledigen, soweit nicht wegen besonderer Bedeutung die Mitgliederversammlung entscheiden muss,<\/p>\n<p>b) in grunds\u00e4tzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich des Vereins geh\u00f6ren, Beschluss zu fassen, sofern ihre Erledigung dringlich ist oder die Mitgliederversammlung ihm einen entsprechenden Auftrag erteilt hat,<\/p>\n<p>c) die ihm durch diese Satzung zugewiesenen Aufgaben wahrzunehmen sowie ordentliche und au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen einzuberufen.<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li>Der Vorstand entscheidet mehrheitlich. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.<\/li>\n<li>Der Vorstand l\u00e4dt mindestens einmal im Jahr die Vorsitzenden der Landesverb\u00e4nde und der Arbeitsgemeinschaften zu einer Vorstandssitzung ein.<\/li>\n<li>\n<pre>5. NEU: Die strikte Beachtung des Datenschutzes nach der EU-DSGV 5\/2018 obliegt dem Vorsitzenden. Da keine 10 Personen mit den Daten befasst sind, braucht es in der DGG keinen Datenschutzbeauftragten. (Vorstand, Berlin, 23.6.2018)<\/pre>\n<\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li>\u00a715 Gesch\u00e4ftsjahr<\/li>\n<\/ol>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p>\u00a716 Verwendung des Vereinsverm\u00f6gens<\/p>\n<p>Im Falle der Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Vereinszwecks gilt folgende von der Zustimmung des zust\u00e4ndigen Finanzamts abh\u00e4ngige Regelung f\u00fcr das Vereinsverm\u00f6gen:<\/p>\n<ol>\n<li>Der Vorstand hat sich zu bem\u00fchen, eine Fortf\u00fchrung der Gesellschaft durch eine K\u00f6rperschaft des \u00f6ffentlichen Rechts sicherzustellen, die das gesamte Verm\u00f6gen \u00fcbertragen bekommen soll.<\/li>\n<li>Ist eine Fortf\u00fchrung der Gesellschaft durch eine K\u00f6rperschaft des \u00f6ffentlichen Rechts nicht zu erreichen, so ist das Vereinsverm\u00f6gen einer Einrichtung zuzuwenden, die in ihrer Zielsetzung dem Vereinszweck nahe kommt.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong>Erg\u00e4nzungen als redaktionelle \u00c4nderungen<\/strong> im Laufe der Geschicht<\/li>\n<li>\n<ul>\n<li>Neufassung in 76829 Landau\/Pfalz, 23. Oktober 1987<\/li>\n<li>Redaktionelle Anpassung 7.6. 2002 in Dresden\/W\u00fcrzburg\/BerlinHinweise auf die Ehrenordnung, Compliance und die Selbstverpflichtungserkl\u00e4rung sowie die laufende Geschichte,\u00a0Ver\u00f6ffentlichungen zur INNEREN F\u00dcHRUNG DER DGG, wie unter www.sexualerziehung.org\/ WIR \u00dcBER UNS\n<ul>\n<li>1978 Vereinsgr\u00fcndung in Bonn. &#8211; Gr\u00fcndungssatzung, 2.2.1978<\/li>\n<li>2002\/2003 Silberjubil\u00e4um Dresden\/Berlin\/W\u00fcrzburg<\/li>\n<li>2008 Aktualisierung zum 30. Gr\u00fcndungstag Berlin\/W\u00fcrzburg\/Bonn, 22.2.2008<\/li>\n<\/ul>\n<p>Finanzamt Bonn-Innenstadt 22.2.1978, ge\u00e4ndert 29.6.78 in DGG 9\/10 v. 24.6.1982<\/p>\n<p>AZ 205\/027\/D\/125 &amp;5 Abs.1 Ziff 9 KStG\u00a0 Hinweis: VR 4265 Eintrag unter Rechtsverh\u00e4ltnisse: Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter. Jeder von ihnen kann den Verein <strong>allein vertreten<\/strong>.<\/p>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>Ge\u00e4ndert aufgrund der EU-DSGV 2018, Stand 2\/2019 Mitgliederversammlung W\u00fcrzburg<\/p>\n<p>Letzter Freistellungsbescheid FinanzAmt W\u00fcrzburg AZ 257\/107\/60228 \u00a0&#8211; K 01 vom 16.4.2018 f\u00fcr 2014 \u2013 2017) nach \u00a7 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG und \u00a7 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO \u00a0\u201evon der K\u00f6rperschaftssteuer befreit; Genehmigung zur steuerwirksamen Ausstellung von ZWB\u201c. Begr\u00fcndung:\u00a0Die K\u00f6rperschaft f\u00f6rdert folgende gemeinn\u00fctzige Zwecke:<\/p>\n<p>&#8211; F\u00f6rderung der Erziehung &#8211; F\u00f6rderung der Volks- und Berufsbildung \u00a0&#8211; sowie der Studentenhilfe<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<\/li>\n<\/ul>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>2022 Ziele und Aufgaben der Satzung haben nicht an Bedeutung verloren. 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