{"id":144,"date":"2017-07-25T18:21:24","date_gmt":"2017-07-25T16:21:24","guid":{"rendered":"http:\/\/dgg-ev-bonn.de\/wp\/?page_id=144"},"modified":"2020-12-01T14:29:48","modified_gmt":"2020-12-01T13:29:48","slug":"gesetze-richtlinien","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/dgg-ev-bonn.de\/index.php\/aktuelles\/gesetze-richtlinien\/","title":{"rendered":"Richtlinien &#038; Empfehlungen f\u00fcr den Unterricht"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"color: #ff0000;\"><strong>Gesetzesbasierte Sexualbildung als vorgeschriebene schulische Sexualaufkl\u00e4rung setzt\u00a0<\/strong><span style=\"font-weight: 600;\">gesetzliche Bestimmungen voraus und\u00a0<\/span><strong>F\u00e4cher\u00fcbergreifende Praxis \u00a0verbindliche Lehrpl\u00e4ne.<\/strong><\/span><\/p>\n<p>Diese sind f\u00fcr alle Bundesl\u00e4nder zu finden:<\/p>\n<p>Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag 2016 &#8211; WD 8 &#8211; 3000 &#8211; 071\/16<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">https:\/\/www.bundestag.de\/resource\/blob\/485866\/978f0a3aeab437dc5209f5a4be9d458d\/wd-8-071-16-pdf-data.pdf<\/span><\/p>\n<h1><strong>*A**) <\/strong><strong>Sexuelle Vielfalt und Sexualerziehung in den Lehrpl\u00e4nen der Bundesl\u00e4nder<\/strong><\/h1>\n<p><strong>Grundlegung 1969<\/strong>\u00a0-2008: seit 40 Jahren: Empfehlungen zur Sexualerziehung der Kultusministerkonferenz*<br \/>\nSexualerziehung in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland &#8211;\u00a0G\u00fcltig f\u00fcr alle Bundesl\u00e4nder<\/p>\n<p>Nach 2008 eingearbeitet in die verbindlichen Schulgesetze,Richtlinien und Lehrpl\u00e4ne, &#8211; somit redundant\/wegfallend, aber inhaltlich weiterhin zutreffend.<\/p>\n<p>* *<\/p>\n<p>Empfehlungen zur Sexualerziehungin den Schulen der Bundesrepublik DeutschlandG\u00fcltig f\u00fcr alle Bundesl\u00e4nderals Orientierungsrahmen f\u00fcr die Erstellung von Richtlinien in den Bundesl\u00e4ndern im Rahmen der Kultushohheit<br \/>\nI. Aufgabe<br \/>\nSexualerziehung als Erziehung zu verantwortlichem geschlechtlichen Verhalten ist Teil der Gesamterziehung. Sie ist notwendig, um die indivdual- und sozialethischen Aufgaben der Erziehung zu erf\u00fcllen.<br \/>\nSexualerziehung ist in erster Linie Aufgabe der Eltern. Die Schule ist aufgrund ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages verpflichtet, bei dieser Aufgabe mitzuwirken.<br \/>\nW\u00e4hrend sich die Sexualerziehung im Elternhaus in einer privaten Sph\u00e4re vollzieht, steht sie in der Schule im Rahmen einer \u00f6ffentlich &#8211; rechtlichen Ordnung. Das bedeutet, da\u00df Sexualerziehung in der Schule andere Voraussetzungen und Formen als im Elternhaus hat, obwohl sie das gleiche Ziel anstrebt.<br \/>\nIn der Schule sollen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler zu den Fragen der menschlichen Sexualit\u00e4t ein sachlich begr\u00fcndetes Wissen erwerben. Dieses Wissen soll es ihnen erm\u00f6glichen, auf diesem Gebiet Zusammenh\u00e4nge zu verstehen, sich angemessen sprachlich auszudr\u00fccken und sich ein Urteil &#8211; auch \u00fcber schwierige und ungew\u00f6hnliche Erscheinungen zu bilden.<br \/>\nSexualerziehung in der Schule soll dazu beitragen, da\u00df die jungen Menschen ihre Aufgaben als Mann oder Frau erkennen, ihr Wertempfinden und Gewissen entwickeln und die Notwendigkeit der sittlichen Entscheidung einsehen. In dieser Zielsetzung begegnen sich die Bem\u00fchungen der Schule mit entsprechenden Bem\u00fchungen der Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und anderer Erziehungsgemeinschaften und -institutionen.<br \/>\nErziehung zum verantwortlichen geschlechtlichen Verhalten und Bewu\u00dftsein der Verantwortung, in die der Einzelne in bezug auf sich selbst, den Partner, die Familie und die Gesellschaft gestellt ist, ist Aufgabe der Schule w\u00e4hrend der ganzen Schulzeit.<\/p>\n<p>II. Durchf\u00fchrung<br \/>\n1. Grundlagen<br \/>\nSexualerziehung in der Schule mu\u00df wissenschaftlich fundiert und methodisch durchdacht sein.<br \/>\nDie Behandlung sexueller Ph\u00e4nomene und Probleme in der Schule geschieht in der Regel so, da\u00df der Sachverhalt zur Sprache gebracht und erl\u00e4utert wird; audio-visuelle Hilfsmittel k\u00f6nnen zur Unterst\u00fctzung herangezogen werden. Der Unterricht \u00fcber sexuelle Fragen soll sich nicht auf den Lehrervortrag beschr\u00e4nken. Dem Gespr\u00e4ch mit den Sch\u00fclern kommt besondere Bedeutung zu. Es mu\u00df getragen sein vom Verst\u00e4ndnis f\u00fcr die Situation des jungen Menschen und von der Achtung vor seiner Person.<br \/>\nSch\u00fclerfragen sollen sachlich und altersgem\u00e4\u00df beantwortet werden.<br \/>\nW\u00e4hrend sich die Sexualerziehung im Elternhaus als individuelle Erziehung vollzieht, handelt es sich in der Schule in der Regel um Erziehung in der Klassengemeinschaft oder in Gruppen. Diese Erziehung kann erst zur vollen Wirkung kommen, wenn sie auf der individuelen Erziehung aufbaut, sie fortsetzt und erg\u00e4nzt. Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule auf dem Gebiet der Sexualerziehung ist deshalb notwendig.<br \/>\nUm die Sexualerziehung in Elternhaus und Schule aufeinander abzustimmen soll den Eltern Gelegenheit gegeben werden, ihre Erfahrungen und Fragen in Elterversammlungen zu diskutieren. Sie sollen rechtzeitig dar\u00fcber informiert werden, welche Richtlinien zur Sexualerziehung in der Schule gelten und welche Themen in den Lehrpl\u00e4nen vorgesehen sind; sie haben dann die M\u00f6glichkeit, diese Fragen schon vorher mit ihren Kindern zu besprechen.<br \/>\n2. UnterrichtszieleBis zum Ende des ersten Schuljahres sollen alle Kinder den Unterschied der Geschlechter kennen und \u00fcber die Tatsachen der Mutterschaft Bescheid wissen.<br \/>\nW\u00e4hrend der ersten sechs Schuljahre sollen die Kinder \u00fcber die biologischen Grundtatsachen der Forpflanzung des Menschen (Zeugung, Schwangerschaft, Geburt), \u00fcber die k\u00f6rperlichen und seelischen Ver\u00e4nderungen w\u00e4hrend der Pubert\u00e4t sowie \u00fcber Menstruation und Pollution unterrichtet werden.<br \/>\nAuf Gefahren, die durch &#8222;Kinderfreunde&#8220; drohen, m\u00fcssen die Sch\u00fcler der ersten Jahrg\u00e4nge immer wieder hingewiesen werden.<br \/>\nBis zum Ende des neunten oder zehnten Schuljahres sollen im Unterricht &#8211; unter Vermeidung enzyklop\u00e4discher Zielsetzung &#8211; behandelt werden:<br \/>\nZeugung, Schwangerschaft und Geburt beim Menschen, geschlechtliche Probleme der Heranwachsenden (z.B. Verhalten der Geschlechter zu einander, verfr\u00fchte Sexualbet\u00e4tgung, Masturbation), soziale und rechtliche Grundlagen des Geschlechts- und Familienlebens (z.B. Verl\u00f6bnis, Ehe, Familie Rechte und Pflichten der Eltern, Rechte des ehelichen und des unehelichen Kindes), sozialethische Probleme der menschlichen Sexualit\u00e4t (z.B. Empf\u00e4ngnisverh\u00fctung, Promiskuit\u00e4t, Prostitution, Homosexualit\u00e4t) sowie<br \/>\nstrafrechtliche Bestimmungen zum Schutz der Jugend und \u00fcber sexuelle Vergehen (z.B. Vergewaltigung, Abtreibung, Kuppelei, Verbreiten von Geschlechtskrankheiten, Triebverbrechen).<br \/>\nBis zum Ende des dreizehnten Schuljahres und in den berufsbildenden Schulen sollen die oben genannten Themen vertieft behandelt werden, insbesondere die ethischen, rechtlichen und sozialen Probleme der menschlichen Sexualit\u00e4t unter Einschlu\u00df abnormer Formen menschlichen Sexualverhaltens.<br \/>\nDie problematischen und negativen Erscheinungen menschlichen Sexualverhaltens sollen nicht in den Vordergrund gestellt werden. Die Schule mu\u00df aber bem\u00fcht sein zu verhindern, da\u00df junge Menschen w\u00e4hrend oder nach ihrer Schulzeit in ihrem geschlechtlichen Verhalten aus blo\u00dfer Unwissenheit falsche Wege gehen.<br \/>\n3. Der Beitrag der Unterrichtsf\u00e4cher<br \/>\nSexualerziehung in der Schule ist nicht an ein bestimmtes Fach gebunden, sondern vollzieht sich in verschiedenen Unterrichtsf\u00e4chern und in au\u00dferunterrichtlichen Schulveranstaltungen.<br \/>\nEs ist darauf zu achten, da\u00df die Beitr\u00e4ge der Unterrichtsf\u00e4cher und die sonstigen Bem\u00fchungen um Sexualerziehung in der Schule so aufeinander abgestimmt werden, da\u00df die oben angegebenen Unterrichtsziele f\u00fcr die verschiedenen Alters- und Klassenstufen erreicht werden.<br \/>\nNicht alle Unterrichtsf\u00e4cher k\u00f6nnen in gleichem Ma\u00dfe zur Sexualerziehung beitragen. Wichtige Beitr\u00e4ge kann man von den im folgenden genannten Unterrichtsf\u00e4chern erwarten.<br \/>\nDer Biologieunterricht vermittelt die Kenntnis der f\u00fcr die menschliche Sexualit\u00e4t wesentlichen Organsysteme und ihrer Funktionen. Dabei sollen Fortpflanzung und Sexualverhalten des Menschen nicht nur als Ausdruck einer allgemeinen auch f\u00fcr Pflanzen und Tiere geltenden Lebensgesetzlichkeit, sondern auch als eine besondere im Hinblick auf die darin enthaltene Verantwortlichkeit nur dem Menschen eigene Form der Lebensf\u00fchrung aufgezeigt werden.<br \/>\nDie Unterrichtsgebiete Gesundheitslehre, Familien-hauswesen, S\u00e4uglingspflege und Kindererziehung geben die M\u00f6glichkeit, sexuelle Fragen zu besprechen.<br \/>\nDer Unterricht in Sozial- oder Gemeinschaftskunde behandelt die gesellschaftlichen und rechtlichen Gegebenheiten und Probleme des menschlichen Geschlechtslebens und dabei junge Menschen besonders betreffende Fragen.<br \/>\nIn geisteswissenschaftlichen und k\u00fcnstlerischen F\u00e4chern kann kritische Betrachtung von Literatur und Kunst Anla\u00df sein, ein vertieftes Verst\u00e4ndnis der menschlichen Sexualit\u00e4t zu vermitteln.<br \/>\nDer Religionsunterricht erkl\u00e4rt das theologische Verst\u00e4ndnis der Geschlechtlichkeit des Menschen und die daraus abzuleitenden Forderungen an den Menschen.<br \/>\nDie f\u00fcr die Sexualerziehung notwendigen Lehrinhalte werden in die Lehrpl\u00e4ne der einzelnen F\u00e4cher aufgenommen.<br \/>\nDie Beitr\u00e4ge der Unterrichtsf\u00e4cher zur Sexualerziehung k\u00f6nnen durch Vortragsveranstaltungen und Diskussionenen erg\u00e4nzt und vertieft werden.<\/p>\n<p>III. Hilfen f\u00fcr den Lehrer;<br \/>\nLehrerfortbildung; Lehrerausbildung<br \/>\nDamit die Schulen \u00fcberall in ausreichendem Ma\u00dfe ihre Aufgabe in der Sexualerziehung erf\u00fcllen k\u00f6nnen, sollen im Rahmen der verschiedenen Formen der Lehrerfortbildung geeignete Lehrg\u00e4nge eingerichtet werden. Besonders zu empfehlen sind Lehrerarbeitsgemeinschaften in den einzelnen Schulen.<br \/>\nDie Lehrerbibliotheken m\u00fcssen mit der einschl\u00e4gigen Literatur ausgestattet werden.<br \/>\nIn die Studienordnungen f\u00fcr die verschiedenen Lehr\u00e4mter und in die Ausbildungs-ordnungen der Institutionenen des Vorbereitungsdienstes sind zweckdienliche fach- und erziehungswissenschaftliche, didaktische und unterrichtsmethodische Lehrveranstaltungen aufzunehmen.<\/p>\n<p>Beschlu\u00df<br \/>\nder Kultusminsterkonferenz<br \/>\n03.10.1968<\/p>\n<h1><strong>*B**) Richtlinien zur Sexualerziehung der Bundesl\u00e4nder &#8211; siehe oben &#8211; \u00dcberarbeitung und letzten Stand pr\u00fcfen ggf. durch R\u00fccksprache in der Schulleitung, was immer auch eine Empfehlung ist f\u00fcr &#8222;G\u00e4ste\/(S)Experten&#8220; von au\u00dferhalb zur Erg\u00e4nzung\/Bereicherung des Unterrichts. Aufsichtspflicht der Lehrkr\u00e4fte verbleibt: &#8222;Verantwortung f\u00fcr den aufgetragenen Unterricht kann niemand g\u00e4nzlich delegieren!&#8220;<\/strong><\/h1>\n<h1><strong>NOTA BENE: g\u00fcltig f\u00fcr alle Klassen, alle Schulen aller Schularten\u00a0<\/strong>**<\/h1>\n<p>* *<\/p>\n<h1><strong>*C**) Infektionsschutzgesetze der L\u00e4nder bitte beachten<\/strong><\/h1>\n<p><strong>EXEMPLARISCH<\/strong>: Vollzug der \u00a7\u00a7 33 bis 36 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl I S. 1045) in Schulen* \u00a0&#8211; \u00a0Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien f\u00fcr Gesundheit, Ern\u00e4hrung und Verbraucherschutz und f\u00fcr Unterricht und Kultus vom 16. Juli 2002<br \/>\nNr. 3.3\/8360-130\/102\/02 und Nr. III\/1-L 1011\/2-1\/64 025<\/p>\n<p>1.<\/p>\n<p><b class=\"moz-txt-star\"><span class=\"moz-txt-tag\">*<\/span>Schulen<span class=\"moz-txt-tag\">*<\/span><\/b> im Sinn des \u00a7 33 IfSG sind alle \u00f6ffentlichen und<br \/>\nprivaten Volksschulen, Realschulen, Gymnasien, Schulen f\u00fcr<br \/>\nBehinderte und Kranke (einschlie\u00dflich der schulvorbereitenden<br \/>\nEinrichtungen, Art. 22 BayEUG), Berufsschulen, Berufsfachschulen,<br \/>\nan denen auf Grund der Zugangsvoraussetzungen \u00fcberwiegend (d. h.<br \/>\nmehr als die H\u00e4lfte) Kinder und Jugendliche unterrichtet werden,<br \/>\nWirtschaftsschulen, Fachoberschulen und Erg\u00e4nzungsschulen, an<br \/>\ndenen die Schulpflicht erf\u00fcllt werden kann.<\/p>\n<p>Nicht zu den Schulen im Sinn des \u00a7 33 IfSG z\u00e4hlen die Hochschulen<br \/>\nim Sinn des Art. 1 des Bayer. Hochschulgesetzes, die<br \/>\nStaatsinstitute f\u00fcr die Ausbildung von Fachlehrern und<br \/>\nF\u00f6rderlehrern, die Fachschulen, Berufsoberschulen, Fachakademien,<br \/>\nAbendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs (Institute zur<br \/>\nErlangung der Hochschulreife), Volkshochschulen, die Lehrg\u00e4nge der<br \/>\nBayer. Verwaltungsschule sowie sonstige Lehrg\u00e4nge (z. B. Kurse des<br \/>\nBayer. Jugendwerks, Sing- und Musikschulen, Fahrschulen,<br \/>\nSkischulen) und Einrichtungen, an denen Privatunterricht erteilt<br \/>\nwird.<\/p>\n<p>2.<\/p>\n<p>Das Lehr- und Verwaltungspersonal der Schulen ist vom Arbeitgeber<br \/>\nbzw. durch die von diesem Beauftragten gem\u00e4\u00df \u00a7 35 IfSG \u00fcber die<br \/>\ngesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten, die sich<br \/>\naus \u00a7 34 IfSG ergeben, zu <b class=\"moz-txt-star\"><span class=\"moz-txt-tag\">*<\/span>belehren<span class=\"moz-txt-tag\">*<\/span><\/b>. \u00a7 35 IfSG erfasst auch<br \/>\nPersonen, die im Rahmen des Schulunterrichts regelm\u00e4\u00dfig Kurse und<br \/>\nVortr\u00e4ge halten (z. B. Verkehrsunterricht durch Polizeibeamte,<br \/>\nSchwimmunterricht durch Schwimmlehrer). Die Belehrungspflicht<br \/>\nerstreckt sich auf das Personal, das nach dem 31. Dezember 2000<br \/>\nerstmalig eine entsprechende T\u00e4tigkeit aufnimmt. Das beim<br \/>\nInkrafttreten des IfSG (1. Januar 2001) bereits t\u00e4tige Personal<br \/>\nist erstmals sp\u00e4testens bis zum 1. Januar 2003 zu belehren. F\u00fcr<br \/>\ndiese Belehrung hat das Robert Koch-Institut ein ausf\u00fchrliches<br \/>\nMuster herausgegeben, das allgemein auf dessen Internet-Seiten<br \/>\nunter<a class=\"moz-txt-link-rfc2396E\" href=\"http:\/\/www.rki.de\/INFEKT\/IFSG\/IFSG_SEL_BELEHRUNG.HTM\">&#8222;http:\/\/www.rki.de\/INFEKT\/IFSG\/IFSG_SEL_BELEHRUNG.HTM&#8220;<\/a> zur<br \/>\nVerf\u00fcgung steht. Dieses Belehrungs-Muster enth\u00e4lt den<br \/>\nvollst\u00e4ndigen Wortlaut der \u00a7\u00a7 33 bis 36 Abs. 1 IfSG sowie Angaben<br \/>\nzu den einzelnen Krankheiten, die im Rahmen dieser Bestimmungen<br \/>\nvon Bedeutung sind. Hinweise zum Vorgehen bei Kopflausbefall<br \/>\nwerden dar\u00fcber hinaus auch im einschl\u00e4gigen speziellen Merkblatt<br \/>\ndes Robert Koch-Instituts gegeben (Internet:<br \/>\n<a class=\"moz-txt-link-freetext\" href=\"http:\/\/www.rki.de\/GESUND\/MBL\/K_LAUS1.HTM\">http:\/\/www.rki.de\/GESUND\/MBL\/K_LAUS1.HTM<\/a>&#8222;).<\/p>\n<p>Erziehungsberechtigte oder andere Personen, die gelegentlich bei<br \/>\nSchulwanderungen oder anderen schulischen Veranstaltungen zur<br \/>\nUnterst\u00fctzung der Lehrkr\u00e4fte bei der Beaufsichtigung der Sch\u00fcler<br \/>\nmitwirken, z\u00e4hlen nicht zu dem nach \u00a7 35 IfSG zu belehrenden<br \/>\nPersonenkreis. Das Reinigungspersonal hat regelm\u00e4\u00dfig kaum<br \/>\nunmittelbaren Kontakt mit Sch\u00fclern. Es wird deshalb von \u00a7 35 IfSG<br \/>\nnicht erfasst. \u00a7 35 IfSG gilt auch nicht f\u00fcr Schulbusfahrer.<\/p>\n<p>3.<\/p>\n<p>Die Schulleitung ist gem\u00e4\u00df \u00a7 34 Abs. 5 Satz 2 IfSG verpflichtet,<br \/>\njeden neuen Sch\u00fcler bzw. dessen Sorgeberechtigte \u00fcber die<br \/>\nMitteilungspflichten nach Satz 1 zu <b class=\"moz-txt-star\"><span class=\"moz-txt-tag\">*<\/span>belehren<span class=\"moz-txt-tag\">*<\/span><\/b>. Die Schulleitung<br \/>\nkann sich hierzu erforderlichenfalls anderer, geeigneter Personen<br \/>\n(z. B. Biologielehrer, niedergelassener Arzt) bedienen. Auch f\u00fcr<br \/>\ndiese Belehrung steht ein Muster des RKI zur Verf\u00fcgung, und zwar<br \/>\nmehrsprachig (Internet: Fundstelle wie unter Nr. 2).<\/p>\n<p>4.<\/p>\n<p>Auf Grund der Informationen, die das Lehr- und Verwaltungspersonal<br \/>\nder Schulen sowie die Sch\u00fcler bzw. Sorgeberechtigten bei den<br \/>\nBelehrungen erhalten (vgl. Nrn. 2 und 3 der GemBek), werden sie in<br \/>\ndie Lage versetzt, ihre <b class=\"moz-txt-star\"><span class=\"moz-txt-tag\">*<\/span>Meldepflicht<span class=\"moz-txt-tag\">*<\/span><\/b> nach \u00a7 34 Abs. 5 bzw. 6<br \/>\nIfSG zu erf\u00fcllen. Bei Unklarheiten, wie sie sich insbesondere aus<br \/>\n\u00a7 34 Abs. 6 Satz 2 IfSG ergeben k\u00f6nnen, setzt sich die<br \/>\nSchulleitung mit dem Gesundheitsamt in Verbindung.<\/p>\n<p>5.<\/p>\n<p>Auf die &#8222;*Empfehlungen f\u00fcr die Wiederzulassung in Schulen und<br \/>\nsonstigen Gemeinschaftseinrichtungen*&#8220; des Robert Koch-Instituts,<br \/>\ndas wesentliche Hinweise zum Vollzug der \u00a7\u00a7 33 bis 36 Abs. 1 IfSG<br \/>\nenth\u00e4lt, wird hingewiesen (Internet des RKI:<br \/>\n<a class=\"moz-txt-link-rfc2396E\" href=\"http:\/\/www.rki.de\/INFEKT\/INF_A-Z\/MBL\/WIEDERZULASSUNG01.HTM\">&#8222;http:\/\/www.rki.de\/INFEKT\/INF_A-Z\/MBL\/WIEDERZULASSUNG01.HTM&#8220;<\/a> sowie<br \/>\nInternet des<br \/>\nStMGEV:<a class=\"moz-txt-link-rfc2396E\" href=\"http:\/\/www.visernaehrung.bayern.de\/de\/left\/fachinformation\/risiken\/erreger\/erreger\">&#8222;http:\/\/www.visernaehrung.bayern.de\/de\/left\/fachinformation\/risiken\/erreger\/erreger&#8220;<\/a>).<\/p>\n<p>6.<\/p>\n<p>Die Regelungen in \u00a7 34 Abs. 1 bis 3 IfSG (*Betretungs-*,<br \/>\n<b class=\"moz-txt-star\"><span class=\"moz-txt-tag\">*<\/span>Benutzungsverbote<span class=\"moz-txt-tag\">*<\/span><\/b>, <b class=\"moz-txt-star\"><span class=\"moz-txt-tag\">*<\/span>Schutzma\u00dfnahmen<span class=\"moz-txt-tag\">*<\/span><\/b>) sind nicht abschlie\u00dfend.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinausgehende infektionsrechtliche Ma\u00dfnahmen k\u00f6nnen<br \/>\nentsprechend den Erfordernissen des Einzelfalles auf Grund des \u00a7<br \/>\n28 Abs. 1 Satz 1 IfSG von der zust\u00e4ndigen Kreisverwaltungsbeh\u00f6rde<br \/>\n(\u00a7 1 AVIfSG) getroffen werden.<\/p>\n<p>Die Schulleitung achtet darauf, dass die Betroffenen die Verbote<br \/>\nund die angeordneten Schutzma\u00dfnahmen (\u00a7 34 Abs. 1 bis 3 IfSG)<br \/>\neinhalten. Erf\u00e4hrt die Schulleitung, dass ein Betroffener diese<br \/>\nVerbote oder Schutzma\u00dfnahmen nicht befolgt, verst\u00e4ndigt sie<br \/>\nunverz\u00fcglich das Gesundheitsamt.<\/p>\n<p>7.<\/p>\n<p>Tritt in einer Schule eine \u00fcbertragbare Krankheit auf, so kann ein<br \/>\nkl\u00e4rendes Gespr\u00e4ch zwischen Eltern bzw. Sorgeberechtigten,<br \/>\nSchulleitung und Gesundheitsamt sowohl den Interessen der<br \/>\nBetroffenen als auch dem Erfolg der notwendigen<br \/>\ninfektionshygienischen Ma\u00dfnahmen f\u00f6rderlich sein. In welcher Weise<br \/>\nund zu welchem Zeitpunkt eine solche informative Aufkl\u00e4rung<br \/>\nzweckm\u00e4\u00dfig oder notwendig ist, muss im Einzelfall beurteilt werden.<\/p>\n<p>8.<\/p>\n<p>8. \u00a7 34 Abs. 9 IfSG erfasst <b class=\"moz-txt-star\"><span class=\"moz-txt-tag\">*<\/span>Infizierte<span class=\"moz-txt-tag\">*<\/span><\/b>, die bei den \u00fcblichen<br \/>\nsozialen Kontakten in der Regel keine Ansteckungsgefahr f\u00fcr Andere<br \/>\ndarstellen; diese sind keine Ausscheider im Sinn des \u00a7 2 Nr. 6<br \/>\nIfSG. Erg\u00e4nzend zu den hierzu im Muster f\u00fcr die &#8222;Belehrung f\u00fcr die<br \/>\nBesch\u00e4ftigten in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen<br \/>\ngem\u00e4\u00df \u00a7 35 IfSG&#8220; (vgl. Nr. 2 der GemBek) enthaltenen Erl\u00e4uterungen<br \/>\nwird auf die einschl\u00e4gige GemBek vom 15. M\u00e4rz 1989 (AllMBl S. 404,<br \/>\nKWMBl I S. 72) &#8222;Richtlinien f\u00fcr die AIDS-Pr\u00e4vention an den<br \/>\nbayerischen Schulen&#8220; hingewiesen, die sinngem\u00e4\u00df auch f\u00fcr<br \/>\nHepatitis-B- und -C-Infizierte gilt.<\/p>\n<p>9.<\/p>\n<p><b class=\"moz-txt-star\"><span class=\"moz-txt-tag\">*<\/span>Schulschlie\u00dfungen<span class=\"moz-txt-tag\">*<\/span><\/b> oder die Schlie\u00dfung einzelner Klassen k\u00f6nnen<br \/>\nerforderlichenfalls nach \u00a7 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG angeordnet<br \/>\nwerden. Dabei ist von der zust\u00e4ndigen Kreisverwaltungsbeh\u00f6rde (\u00a7 1<br \/>\nAVIfSG) sorgf\u00e4ltig zu pr\u00fcfen, ob der Gefahr der Weiterverbreitung<br \/>\nder \u00fcbertragbaren Krankheit nicht auf andere, weniger<br \/>\neinschneidende Weise begegnet werden kann. Die Befugnis der<br \/>\nSchulleitung oder Schulaufsichtsbeh\u00f6rde, die Schule auf Grund<br \/>\nanderer Rechtsvorschriften zu schlie\u00dfen, bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>Eine Schulschlie\u00dfung wird durch die Schulleitung unverz\u00fcglich<br \/>\ndurchgef\u00fchrt. Die Schulleitung unterrichtet davon umgehend die<br \/>\nKreisverwaltungsbeh\u00f6rde, die Schulsitzgemeinde und die<br \/>\nSchulaufsichtsbeh\u00f6rde.<\/p>\n<p>Die Wiederer\u00f6ffnung der Schule oder der Schulklasse zeigt die<br \/>\nSchulleitung der Schulsitzgemeinde und der Schulaufsichtsbeh\u00f6rde an.<\/p>\n<p>10.<\/p>\n<p>Das Gesundheitsamt *\u00fcberwacht* die Schulen in<br \/>\ninfektionshygienischer Hinsicht (\u00a7 36 Abs. 1 Satz 2 IfSG). Es<br \/>\nf\u00fchrt dabei Besichtigungen entsprechend den Erfordernissen des<br \/>\nEinzelfalls durch und kann diese mit anderen Dienstaufgaben (z.B.<br \/>\nschul\u00e4rztliche Untersuchungen, Impfungen) verbinden.<\/p>\n<p>Der in \u00a7 36 Abs. 1 Satz 1 IfSG vorgeschriebene *Hygieneplan *dient<br \/>\ndazu, einrichtungsspezifische Infektionsrisiken zu vermeiden. Die<br \/>\nSchulleitungen erstellen solche Pl\u00e4ne unter Ber\u00fccksichtigung des<br \/>\nals <b class=\"moz-txt-star\"><span class=\"moz-txt-tag\">*<\/span>Anlage<span class=\"moz-txt-tag\">*<\/span><\/b> beigef\u00fcgten Musters. Sie werden dabei von den<br \/>\nGesundheits\u00e4mtern beraten.<\/p>\n<p>11.<\/p>\n<p>Die Gemeinsame Bekanntmachung vom 9. November 1988 (AllMBl S. 897,<br \/>\nKWMBl I S. 491), zuletzt ge\u00e4ndert durch Gemeinsame Bekanntmachung<br \/>\nvom 19. Juli 1996 (AllMBl S. 472, KWMBl I S. 329) zum Vollzug der<br \/>\n\u00a7\u00a7 44 bis 48 a des Bundes-Seuchengesetzes wird aufgehoben.<\/p>\n<p>Sc h u s t e r<\/p>\n<p>E r h a r d<\/p>\n<p>Ministerialdirektor<\/p>\n<p>*Aus: KWMBl Teil I Nr. 17\/2002 16. September und KWMBeibl Nr.17*\/2002<br \/>\n16. September <a class=\"moz-txt-link-rfc2396E\" href=\"http:\/\/www.stmuk.bayern.de\/a2\/r7\/amtsblatt_2002\/#anfang2\">&lt;http:\/\/www.stmuk.bayern.de\/a2\/r7\/amtsblatt_2002\/#anfang2&gt;<\/a>*<\/p>\n<p>Zur\u00fcck <a class=\"moz-txt-link-rfc2396E\" href=\"http:\/\/uploader.wuerzburg.de\/gws\/gws700.htm\">&lt;http:\/\/uploader.wuerzburg.de\/gws\/gws700.htm&gt;<\/a><\/p>\n<h1><strong>*D**) <\/strong>Richtlinien zur AIDS-Pr\u00e4vention in den Schulen<\/h1>\n<p>Zur\u00fcck <a class=\"moz-txt-link-rfc2396E\" href=\"http:\/\/uploader.wuerzburg.de\/gws\/gws700.htm\">&lt;http:\/\/uploader.wuerzburg.de\/gws\/gws700.htm&gt;<\/a><\/p>\n<p><strong>Richtlinien zur AIDS-Pr\u00e4vention<\/strong>\u00a0mit der Bitte um dienstliche Beachtung<\/p>\n<p>AIDS-Pr\u00e4vention an bayerischen Schulen &#8211;\u00a0Richtlinien f\u00fcr alle Schularten<\/p>\n<p>1. Erzieherische Intentionen<\/p>\n<p>AIDS ist eine \u00fcbertragbare Krankheit, vor der man sich und andere weitgehend sch\u00fctzen kann, soweit es sich um die haupts\u00e4chlichen \u00dcbertragungswege handelt. Ein biologisch-medizinisches Grundwissen \u00fcber das HI-Virus, wesentliche Merkmale der Krankheit und die \u00dcbertragungswege ist f\u00fcr die Sch\u00fcler unerl\u00e4\u00dflich. Hauptanliegen des unterrichtlichen Auftrages der Schule ist jedoch eine behutsame und konsequente Erziehungsarbeit im Sinne der obersten Bildungsziele ( Art. 131 Abs. 1 und 2 BV, Art 1 Abs 1 BayEUG; f\u00fcr \u00f6ffentliche Volksschulen auch Art 135 Satz 2 BV) und der Familien- und Sexualerziehung (Art 27 BayEUG), mit dem Ziel, ein Infektionsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren. So sollen die Sch\u00fcler im Wissen um die Risiken und deren Verminderung bzw. Ausschaltung zu folgenden ethisch-moralischen Einstellung und zu verantwortlichem Handeln in der eigenen Lebensf\u00fchrung und im Umgang mit den Mitmenschen ihrem Alter angemessen hingef\u00fchrt werden: &#8211; Bejahung von existentiellen Wertvorstellungen, die nicht nur im Zusammenhang mit der AIDS-Bek\u00e4mpfung Gewicht haben, wie Verantwortungsbewu\u00dftsein gegen\u00fcber den Gef\u00fchlen, der Gesundheit und dem Wohlbefinden des Partners sowie Treue zum Partner; &#8211; im Falle einer eventuellen Infektion: verantwortungsvolles und r\u00fccksichtsvolles Verhalten in sexuellen Beziehungen als Mindestanforderung gegen\u00fcber dem Partner, um ihn vor einer m\u00f6glichen HIV-Infektion zu sch\u00fctzen; &#8211; Bewu\u00dftsein der Verantwortung des einzelnen in der AIDS-Bek\u00e4mpfung gegen\u00fcber der Gesellschaft; &#8211; menschlicher Umgang mit HIV-Infizierten und Kranken, der frei sein mu\u00df von Schuldzuweisungen, irrationalen \u00c4ngsten und unbegr\u00fcndeter Ablehnung. Die Informationen zu AIDS erfolgen in altersgem\u00e4\u00dfer Sprache. Sie orientieren sich am Vorwissen und an den Fragen der Sch\u00fcler. Ein verzerrtes Bild menschlicher Sexualit\u00e4t wie auch eine einseitige mechanische Darstellung menschlichen Sexualverhaltens sind zu vermeiden. Auch deshalb hat das Aufstellen von Kondomautomaten in den Schulen zu unterbleiben.<\/p>\n<p>2. Beitrag der Unterrichtsf\u00e4cher<\/p>\n<p>Die biologischen, ethischen und sozialen Aspekte des Themas &#8222;AIDS&#8220; sind im Rahmen der f\u00e4cher\u00fcbergreifenden Familien- und Sexualerziehung verbindlicher Unterrichtsgegenstand in allen Schularten. Die Koordinierung der Beitr\u00e4geder einzelnen F\u00e4cher ist Aufgabe der Lehrerkonferenz. Die Verantwortung f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Unterrichts liegt beim jeweiligen Schulleiter. Diese Verantwortung des Schulleiters gilt auch f\u00fcr die Gestaltung besonderer Veranstaltungen au\u00dferhalb des Unterrichts, die Einladung geeigneter Referenten und die Aush\u00e4ndigung von Aufkl\u00e4rungsschriften, die nicht vom Staatsministerium f\u00fcr Unterricht und Kultus oder mit dessen Einverst\u00e4ndnis an die Schulen zur Verteilung gegeben werden. Die f\u00e4cher\u00fcbergreifenden Unterrichtsthemen der Richtlinien f\u00fcr die Familien- und Sexualerziehung (KMBI I 1980 S. 531, 1983 S. 112) bieten in allen Schularten Einstiegsm\u00f6glichkeiten. In den allgemeinbildenden Schulen eignen sich daf\u00fcr folgende Themen: Vor allem das Unterrichtsthema Bedeutung sittlicher und religi\u00f6ser Grundhaltungen f\u00fcr die Reifung des einzelnen und f\u00fcr partnerschaftliches Verhalten &#8220; , ferner die Themenbereiche &#8222;Verantwortete Elternschaft, soziale und rechtliche Fragen des Geschlechts-, Ehe- und Familienlebens, Gefahren durch Drogenmi\u00dfbrauch, Problematik fr\u00fcher Sexualbet\u00e4tigung&#8220;, aber auch die Bereiche &#8222;Geschlechtskrankheiten, Homosexualit\u00e4t, Prostitution&#8220;. Die biologisch-medizinischen und hygienischen Sachinformationen werden in den allgemeinbildenden Schulen in der Regel im Fach Biologie vermittelt. Ab Jahrgangsstufe 8 (bzw. Jahrgangsstufe 7 der Wirtschaftsschulen) bis hin zur Kollegstufe des Gymnasiums sind in den Lehrpl\u00e4nen die Lerninhalte zu Infektionskrankheiten und zu immunbiologischen Fragestellungen selbstverst\u00e4ndliche Ankn\u00fcpfungspunkte. Auf Fragen j\u00fcngerer Sch\u00fcler ist in altersgem\u00e4\u00dfer Form einzugehen. Auch die Lehrpl\u00e4ne vor allem der F\u00e4cher Religionslehre, Ethik, Sozialkunde und Deutsch weisen in den einzelnen Schularten und Jahrgangsstufen zahlreiche geeignete Ankn\u00fcpfungspunkte auf. So ist gesichert, da\u00df das Thema &#8222;AIDS&#8220; nicht punktuell, sondern aus m\u00f6glichst vielen Blickwinkeln in mehreren Jahrgangsstufen behandelt wird. Diese Festlegung f\u00fcr den Unterricht gelten in entsprechender Weise auch f\u00fcr die Schulen f\u00fcr Behinderte und Kranke (Sonderschulen). Werden diese Schulen in Verbindung mit einem Heim oder einer Tagesst\u00e4tte gef\u00fchrt, ist die Art der Behandlung der Thematik m\u00f6glichst mit den dortigen Betreuungskr\u00e4ften abzustimmen. In den beruflichen Schulen k\u00f6nnen z.B. vorzugsweise in den F\u00e4chern Religionslehre, Sozialkunde und Deutsch die Unterrichtsthemen &#8222;Verantwortliches Sexualverhalten in der Begegnung mit dem anderen Geschlecht&#8220;, &#8222;Verantwortete Elternschaft ( medizinische, soziale, religi\u00f6se Gesichtspunkte)&#8220; und &#8222;Von der Norm abweichendes Sexualverhalten&#8220; sowie der Hinweis auf &#8222;&#8230; Drogensucht, Folgen f\u00fcr die Nachkommen&#8220; als Ankn\u00fcpfungspunkte dienen. Im fachlichen Unterricht sind die Hygienevorschriften f\u00fcr die jeweiligen Berufsgruppen eindringlich zu besprechen.<\/p>\n<p>3. AIDS-Pr\u00e4vention und Elternhaus<\/p>\n<p>Da die Schule bei der AIDS-Aufkl\u00e4rung neben der unerl\u00e4\u00dflichen biologisch- medizinischen Information Anst\u00f6\u00dfe zu verantwortungsbewu\u00dftem Handeln und in zweiter Linie zu risikoarmen sexuellen Verhaltensweisen geben soll, ist eine Zusammenarbeit mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten im Sinne der Richtlinien f\u00fcr die Familien- und Sexualerziehung und die Weiterf\u00fchrung der schulischen Erziehung im Elternhaus unumg\u00e4nglich. Das Thema &#8222;AIDS&#8220; ist deshalb fortlaufend in die nach den Richtlinien f\u00fcr die Familien- und Sexualerziehung in den bayerischen Schulen (KMBI I 1980 S. 531, zuletzt ge\u00e4ndert in KMBI I 1983 S.112) geforderten j\u00e4hrlichen Klassenelternversammlungen bzw. in einen den Schulen nach den Richtlinien f\u00fcr die Jahrgangsstufen 7 mit 11 freigestellten Elternbrief oder auch in spezielle Elternversammlungen aufzunehmen. Dabei sind den Erziehungsberechtigten unter Mitwirkung des jeweiligen Schularztes die neuesten Erkenntnisse \u00fcber die Krankheit und deren Bek\u00e4mpfung, die Lerninhalte und unterrichtlichen Vorgehensweisen in den einzelnen Jahrgangsstufen, einschlie\u00dflich der vorgesehenen Medien, vorzustellen. Die Eltern werden zu den Versammlungen unter Hinweis auf die Thematik schriftlich eingeladen.<\/p>\n<p>4. Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbeh\u00f6rden<\/p>\n<p>Die medizinische Fachkompetenz des Schularztes oder mit ihm zusammenarbeitender \u00c4rzte soll in den Unterricht sowie in Beratungen und Entscheidungen bei eventuellen AIDS &#8211; F\u00e4llen einbezogen werden. Gem\u00e4\u00df Nr 2.8 der Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Inneren f\u00fcr Unterricht und Kultus und f\u00fcr Arbeit und Sozialordnung von 12.Oktober 1983 zur Schulgesundheitspflege (KMBI I S. 923, KWMBI I 1987 S. 205) soll der Schularzt die Gesundheitserziehung der Schule durch Aufkl\u00e4rung, Beratung und Belehrung im Rahmen von schul\u00e4rztlichen Untersuchungen, von schul\u00e4rztlichen Sprechstunden und von Vortr\u00e4gen vor Erziehungsberechtigten, Sch\u00fclern und Lehrern erg\u00e4nzen und insbesondere dar\u00fcber informieren, wie durch geeignete Lebensf\u00fchrung Gesundheitssch\u00e4den vorgebeugt werden kann. Den Schulen wird empfohlen, sich bei der Planung entsprechender Veranstaltungen (Lehrerkonferenz, Elternversammlung) rechtzeitig mit dem jeweils zust\u00e4ndigen Gesundheitsamt in Verbindung zu setzen.<\/p>\n<p>5. Pers\u00f6nliche Beratung in der Schule<\/p>\n<p>Sch\u00fcler k\u00f6nnen sich mit der Bitte um pers\u00f6nliche Beratung jederzeit an einen Lehrer ihres Vertrauens wenden. Eine Mitteilung des Gespr\u00e4chsinhaltes an Dritte ist nur mit Einverst\u00e4ndnis des ratsuchenden Sch\u00fclers statthaft. Im \u00fcbrigen sollten Sch\u00fcler im Fall eines Beratungswunsches verst\u00e4rkt auf die schul\u00e4rztlichen Sprechstunden bzw. die Sprechstunden der Gesundheits\u00e4mter oder sonstiger geeigneter Beratungsstellen, wie z. B. die der Wohlfahrtsverb\u00e4nde, hingewiesen und von der Garantie der Anonymit\u00e4t bei solchen Beratungen und bei der Durchf\u00fchrung von HIV- Anitk\u00f6rpertests in Kenntnis gesetzt werden.<\/p>\n<p>6. Unterrichtshilfen, Aus- und Fortbildung<\/p>\n<p>Zur Vorbereitung und inhaltlichen Aufbereitung des Unterrichts \u00fcber AIDS stehen den Schulen die vom Bayerischen Staatsministerium f\u00fcr Unterricht und Kultus verteilten Unterrichtshilfen und die von diesem empfohlenen Materialien der Bundeszentrale f\u00fcr gesundheitliche Aufkl\u00e4rung in K\u00f6ln zur Verf\u00fcgung. Auch die von den Staatlichen Landesbildstellen sowie den Stadt- und Kreisbildstellen zum Verleih angebotenen Medien k\u00f6nnen zur Unterst\u00fctzung des Unterrichts herangezogen werden. Dar\u00fcber hinaus liegt es im dienstlichen Interesse, da\u00df die Lehrer die Angebote der staatlichen regionalen und zentralen Lehrerfortbildung nutzen. Soweit auch Fortbildungsveranstaltungen von anderen geeigneten Tr\u00e4gern angeboten werden wird die Teilnahme empfohlen, sofern dadurch kein Unterrichtsausfall entsteht. Fahrkostenzusch\u00fcsse und Tagegelder k\u00f6nnen allerdings hierf\u00fcr nicht gew\u00e4hrt werden. Um die Lehrer sowohl \u00fcber den neuesten Stand der Bek\u00e4mpfung von AIDS als auch \u00fcber geeignete Wege f\u00e4cher\u00fcbergreifenden Unterrichts schulintern fortzubilden, kann der Schulleiter wegen der Bedeutung des Themas die Einberufung einer Lehrerkonferenz m\u00f6glichst unter Mitwirkung des jeweiligen Gesundheitsamtes veranlassen. Dabei ist auch das Verhalten der Schule bei eventuell bekanntwerdenden F\u00e4llen HIV-infizierter Sch\u00fcler abzukl\u00e4ren. Eine derartige Lehrerkonferenz ist f\u00fcr diejenigen Schulen von besonderer Bedeutung, an denen kein Biologieunterricht stattfindet. Hier bestimmt der Schulleiter einen geeigneten Lehrer f\u00fcr die Vermittlung der biologischen Grundtatsachen an die Sch\u00fcler. Davon wird der Auftrag der anderen F\u00e4cher, die die ethischen und gesellschaftlichen Gesichtspunkte behandeln sollen, nicht ber\u00fchrt. Bei Vorliegen besonderer Fragen medizinischer und sexualmedizinischer Art und f\u00fcr die Information der Lehrerkonferenz steht der Schularzt oder ein von diesem vorgeschlagener anderer Arzt zur Verf\u00fcgung. Das Thema &#8222;AIDS&#8220; ist im Zusammenhang mit den Fragen der Familien- und Sexualerziehung auch in die Ausbildung f\u00fcr ein Lehramt w\u00e4hrend des Vorbereitungsdienstes und in die Ausbildung der Fachlehrer- und P\u00e4dagogischen Assistentenanw\u00e4rter aufzunehmen.<\/p>\n<p>7. Vorgehen bei infizierten Sch\u00fclern<\/p>\n<p>HIV-infizierte oder AIDS-kranke Sch\u00fcler bzw. deren Erziehungsberechtigte sind derzeit nicht verpflichtet, diese Tatsache der Schule mitzuteilen. Von HIV-infizierten Sch\u00fclern geht nach heutigem medizinischen Wissensstand bei Kontakten, wie sie in Schulen beim Unterricht \u00fcblich sind, keine besondere Ansteckungsgefahr aus. Infizierte Sch\u00fcler ben\u00f6tigen in der Regel besondere Zuwendung und Einbindung in ihre bisherigen sozialen Strukturen. Betroffene Sch\u00fcler nehmen daher am Unterricht teil, sofern nicht ein anderslautendes \u00e4rztliches Attest vorliegt oder aufgrund besonderer Umst\u00e4nde (auff\u00e4lliges Verhalten, wie z. B. \u00fcbersteigerte k\u00f6rperliche Aggressivit\u00e4t) Gefahren f\u00fcr die Gesundheit anderer bef\u00fcrchtet werden m\u00fcssen. Wird an einer Schule ein HIV- infizierter Sch\u00fcler namentlich bekannt, so verschafft sich das Gesundheitsamt ein Bild vom Verhalten des Sch\u00fclers und ber\u00e4t dessen Eltern. Nach den Umst\u00e4ndendes Einzelfalles, vor allem wenn die Tatsache der HIV- Infizierung eines Sch\u00fclers allgemein bekannt geworden ist, kann eine unverz\u00fcglich Unterrichtung der Eltern der Mitsch\u00fcler geboten sei. Hierzu ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten des Sch\u00fclers und die Zustimmung des Staatsministerium f\u00fcr Unterricht und Kultus einzuholen. Zum Schutz des Betroffenen vor Isolation sollte dann in erster Linie an der Schule eine sachgem\u00e4\u00dfe Informationsveranstaltung f\u00fcr Mitsch\u00fcler, Lehrer und Eltern unter Mitwirkung des Gesundheitsamtes und eventuell unter Zuziehung von weiteren Fachleuten abgehalten werden. Unbeschadet der Zust\u00e4ndigkeit nach dem Bundes-Seuchengesetz (Kreisverwaltungsbeh\u00f6rde ggf. Gesundheitsamt) haben die Schulen alle bei AIDS-F\u00e4llen notwendigen Entscheidungen, vor allem \u00fcber eine verst\u00e4rkte Aufsicht, eine Befreiung oder einen Ausschlu\u00df vom Unterricht, im Einzelfall unter Wahrung der Pers\u00f6nlichkeitsrechte der Betroffenen und der Schutzrechte der Mitsch\u00fcler unter Beachtung der jeweiligen Schulsituation im Einvernehmen mit dem Gesundheitsamt zu treffen. Dabei ist auch die M\u00f6glichkeit eines Hausunterrichts zu pr\u00fcfen. Die Beiziehung der Sch\u00fclereltern, des behandelnden Arztes, des Schularztes, der Lehrer des Sch\u00fclers und eventuell des Schulpsychologen oder eines Seelsorger ist bei den Beratung erforderlich. Vor Bekanntgabe einer Entscheidung h\u00e4lt der jeweilige Schulleiter R\u00fccksprache mit dem Staatsministerium f\u00fcr Unterricht und Kultus.<\/p>\n<p>8. Versorgung blutender Verletzungen<\/p>\n<p>Lehrer, Schulpersonal, Sch\u00fcler und Eltern m\u00fcssen \u00fcber die Hygienema\u00dfnahmen, die bei der Erstversorgung von Wunden \u00fcblich sind, informiert werden. Die Gesundheits\u00e4mter beraten die Schulen \u00fcber sachgerechte Wundversorgung und Desinfektion, die in der Regel eine HIV-Infektion ausschlie\u00dfen. Bei der Erstversorgung blutender Verletzung sind im wesentlichen folgende Schutzma\u00dfnahmen, wie sich auch z. B. bei Hepatitis B \u00fcblich sind, angezeigt: &#8211; Haut- und Schleimhautkontakt mit Blut, Speichel, Tr\u00e4nen, Erbrochenem, Stuhl, Urin und anderen K\u00f6rperfl\u00fcssigkeiten vermeiden: Einmalhandschuhe anziehen. &#8211; Alle Wunden in \u00fcblicher Weise sofort mit Schnellverband oder Mullkompresse abdecken. &#8211; Bei Nasenbluten: Kopf leicht vorn\u00fcber gebeugt lassen, gegebenenfalls Stirn in die H\u00e4nde st\u00fctzen lassen, kalten Umschlag in den Nacken legen, Zuhalten der Nase durch den Sch\u00fcler etwa f\u00fcnf Minuten, bei Fortbestehen der Blutung: Notruf!! &#8211; Reinigung aller mit Blut oder Ausscheidungen verunreinigten Fl\u00e4chen und Gegenst\u00e4nde mit einem chlorhaltigen Haushaltsreinigungsmittel, anschlie\u00dfend die benutzten Handschuhe innen am Bund fasen, abziehen und zum Abfall geben. Vom Sicherheitsbeauftragten f\u00fcr den inneren Schulbereich bzw. vom Schulleiter ist daf\u00fcr Sorge zu tragen, da\u00df die Erste-Hilfe-K\u00e4sten (Verbandsk\u00e4sten) der Schule eine entsprechende Ausstattung enthalten: Mindestens zwei Paar Einmalhandschuhe, Papierrolle, 10 ml Isopropylalkohol 70%ig, aldehydhaltiges Desinfektionsmittel nach der Liste des Bundesgesundheitsamtes, Abdeckmaterial f\u00fcr Verletzungen (Mull, Pflaster). Diese Ausstattung zum Schutz vor Infektionskrankheiten durch Blut- Haut\/Schleimhautkontakt ist in den Fachr\u00e4umen des naturwissenschaftlichen Bereichs, f\u00fcr Werken und Zeichnen, f\u00fcr Textilarbeit und Hauswirtschaft sowie f\u00fcr Sport griffbereit zu halten, weiterhin in mindestens einem zentral gelegenen Raum, der jedermann und jederzeit zug\u00e4nglich ist, z. B. Hausmeisterzimmer, Sekretariat, Arztzimmer oder Lehrerzimmer. Auch bei schulischen Veranstaltungen au\u00dferhalb des Schulgel\u00e4ndes, z. B. bei Wandertagen, Studienfahrten, Schulskikursen und Unterrichtsg\u00e4ngen sind stets Einmalhandschuhe und Verbandstasche mitzunehmen. Stumpfe Verletzungen erfordern keine besonderen Schutzma\u00dfnahmen bei Erste- Hilfe-Leistungen vor Ort. In jedem Falle ist zu veranlassen, da\u00df der Verletzte unverz\u00fcglich einem Arzt vorgestellt wird.<\/p>\n<p>9. Sonstige Vorsichtsma\u00dfnahmen<\/p>\n<p>Von E\u00dfbestecken, Geschirr und Trinkgef\u00e4\u00dfen, die beispielsweise in einem Sch\u00fclerheim, in dem sich evtl. mit HIV infizierter Sch\u00fcler befinden, gemeinsam benutzt werden, geht bei sachgerechter Verwendung haushalts\u00fcblicher Reinigungsmittel nach bisheriger Erkenntnis keine Infektionsgefahr aus. Gr\u00fcndliches Sp\u00fclen mit hei\u00dfem Wasser ist jedenfalls notwendig. Bei der Betreuung geistig behinderter und k\u00f6rperbehinderter Sch\u00fcler sowie stark verhaltensgest\u00f6rter Sch\u00fcler, die keine oder vor\u00fcbergehend keine Kontrolle \u00fcber ihre K\u00f6rperfunktionen haben, sollten vom Lehr- und Pflegepersonal die in der Medizin derzeit \u00fcblichen hygienischen Vorsichtsma\u00dfnahmen, wie sie z. B. auch im Hinblick zur Vermeidung von Hepatitis B notwendig sind, angewendet werden. \u00dcber die im Einzelfall notwendigen Schutzma\u00dfnahmen ber\u00e4t das zust\u00e4ndige Gesundheitsamt<\/p>\n<p>10. Den Tr\u00e4gern von Ersatzschulen wird empfohlen, in gleicher Weise zu verfahren.<\/p>\n<p>11. Aufkl\u00e4rungsmaterial bieten an:<\/p>\n<p>Zentrale AIDS-Informationsstelle der Landeszentrale f\u00fcr Gesundheitsbildung in Bayern e. V. Rotkreuzplatz 2 a\/1. Stock<\/p>\n<p>12. Die Bekanntmachung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft<\/p>\n<p>gez. Kultusministerium gez. Innenministerium gez. Sozialministerium<\/p>\n<p><a class=\"moz-txt-link-rfc2396E\" href=\"http:\/\/uploader.wuerzburg.de\/gws\/gws700.htm\">&lt;http:\/\/uploader.wuerzburg.de\/gws\/gws700.htm&gt;<\/a><\/p>\n<p>*<\/p>\n<h1><strong>*E**) \u00a0<\/strong>Stellungnahme zu &#8222;Homosexualit\u00e4t im Unterricht&#8220;, ein Thema, das leider immer noch nahezu vollst\u00e4ndig ausgeklammert wird<br \/>\n*<\/h1>\n<p><a class=\"moz-txt-link-rfc2396E\" href=\"http:\/\/uploader.wuerzburg.de\/gws\/gws700.htm\">&lt;http:\/\/uploader.wuerzburg.de\/gws\/gws700.htm&gt;<\/a><\/p>\n<p>Homosexualit\u00e4t als Aufgabe der schulischen Sexualerziehung in Deutschland dargestellt an den schulischen Richtlinien<\/p>\n<p>2. Summary: Homosexuality &#8211; One Word, but a hundred meanings and misunderstandings Recommendations regarding sex education in the schools of the Federal Republic of Germany &#8211; valid as a framework\/ guideline for all the German states. By decision of the conference of secretaries of education and culture on March 10, 1968, homosexuality has been found as one word only in the text about &#8222;teaching objectives&#8220;. You can see: &#8222;&#8230; By the end of the 9th or 10th grade the following topics are to have been covered (encyclopedic sequence is to be avoided): social-ethical problems of human sexuality (e.g. birth control, promiscuity, prostitution, homosexuality) as well as laws concerning the protection of adolescents and sexual crimes, (eg rape, abortion, procuration, the spread of venereal diseases, sexual offences). &#8230;. &#8220; Homosexuality &#8211; One Word, but a hundred meanings and misunderstandings at the difficult education of young students all over the world!<\/p>\n<p>3. Text<\/p>\n<p>Recommendations regarding sex education in the schools of the Federal Republic of Germany &#8211; valid as a framework\/ guideline for all the German states. By decision of the conference of secretaries of education and culture on March 10, 1968 I. Purpose\/Tasks Sex education seen as responsible sexual behaviour is a part of education as a whole. It is necessary in order to fulfil the individual and social-ethical purpose of education. Sexual education is primarily the task of parents. Schools are obliged to assist parents in this task of education and upbringing. Whereas sex education in the home is carried out in private surroundings, in schools it takes place in public and within rules governed by public law. That means that sex education in schools has other requirements to meet and is different in form to sex education in the home, although both have the same goal. In school, male and female students are to obtain factual knowledge on questions concerning human sexuality. This knowledge shall enable them to understand correlations in this area, to express themselves appropriately and to form opinions even on difficult and unusual phenomenon. Sex education in schools is to assist young people in recognizing their specific tasks as men and women to help them to develop their sense of values and women, to help them develop their sense of values and their consciences and furthermore to understand the necessity for making moral decisions. The efforts of schools have the same objectives\/goals as the corresponding efforts of churches, religious and ideological communities as well as other educational communities and institutions do. It is the task of the schools (during the entire time of the schooling) to educate towards responsible sexual behaviour and towards developing a consciousness of the responsibility which an individual has towards himself, his\/her partner, the family and society as such. II. Implementation I. Fundamental principles Sex education in schools must be scientifically sound and methodically thought out. The treatment of sexual phenomenon and problems in schools is usually dealt with by bringing up the topic and further commenting on it; audiovisual aids may be used supportively. Lessons covering sexual topics are not to be limited to the lectures of a teacher. Discussions with the students are of particular importance. An understanding of the situation and problems of these young people and respect for the individual must be fundamental to these lessons. The questions of the students must be answered objectively and befitting the age of the students. Whereas sex education in the home is carried out individually, in schools it is usually carried out in the class or in groups. This education can really only fully be brought to fruition if it is based on the individual education, continues it and adds onto it. Cooperation between the home and the school as far as sex education is concerned is therfore of prime importance In order to coordinate sex education in the home and at school parents are to have the opportunity to discuss their experiences and problems at a parents? evening They are to be informed in good time as to which guidelines on sex education are binding in the school and on the topics in the syllabus; they have the possibility of discussing these topics with their children beforehand. 2. Teaching objectives By the end of the first school year all children are to know the difference between the male and female sexes and to be informed about the facts concerning motherhood . During the first 6 years of school the children are to be taught the basic biological facts of human reproduction (procreation, pregnancy, birth) and about the physical and psychological changes taking place during adolescence as well as about menstruation and pollution. Pupils in the lower classes are to be repeatedly made aware of the dangers of &#8222;the nice man&#8220;. By the end of the 9th or 10th grade the following topics are to have been covered (encyclopedic sequence is to be avoided): Human reproduction, pregnancy and birth , problems of the adolescent concerning sexuality (e.g. behaviour of the sexes towards one another, premature sexual activity, masturbation), social and legal fundamentals of sexual and family life (e.g. engagement , marriage, the rights and duties of the family and parents, rights of legitimate and illegitimate children) social-ethical problems of human sexuality (e.g. birth control, promiscuity, prostitution, homosexuality) as well as laws concerning the protection of adolescents and sexual crimes, (eg rape, abortion, procuration, the spread of venereal diseases, sexual offences)<\/p>\n<p>By the end of the 13th grade, including vocational schools, the abovementioned topics are to have been (treated in depth) and reinforced, especially the ethical, legal and social problems of human sexuality including abnormal forms of human sexual behaviour. The problematic and negative manifestations of human sexual behaviour are not to come to the fore. The school, however must make an effort to prevent in young people (during or after their school days) from following the wrong &#8222;path&#8220; in their sexual behaviour due to ignorance.<\/p>\n<p>3. Contribution of the various school subjects Sex education in the school is not tied to any one particular subject, but rather takes place in various school subjects and in school activities ouside the classroom. Special attention is to be paid to the fact that the contribution of the various school subjects and the other efforts of the school at sex education are coordinated in such a way as to assure that the abovemtnioned curricular objectives for the various age and grade levels are attained. Not all subjects can contribute to sex education to the same degree Important contributions can be expected from the following subjects. Biology lessons impart knowledge about the organs necessary for human sexuality and their functions. Reproduction and the sexual behaviour of humans is to be shown not only as the manifestation of law of life generally true for humans as well as for plants and animals but also as a form of life-style Characteristic of human being with regard to the responsibility inherent therin. The subject areas health, household and family affairs, infant care and child education also offer an opportunity for discussing quesitons regarding sex education. Lessons in social studies deal with the social and legal conditions\/ and problems factors of human sex life an especially with questions concerning young people. The critical study of literature and art within the humanities and art-related subjects can give rise to conveying a deeper understanding of human sexuality. The subject of Religions Education explains the theological understanding of human sexuality and the demands on man as such resulting therefrom. The necessary subject matter relevant to sex education will be incorporated into the syllabus of the individual subjects. The contributions of the various subjects regarding sex educations can be supplemented and reinforced by means of lectures and discussions.<\/p>\n<p>III. Helps for teachers; further education for teachers; teachertraining. Appropriate courses are to be arranged within the framework of the various further- education courses for teachers in order to assure that schools everywhere are able to fulfil their tasks regarding sex education satisfactorily. Teamteaching at individual schools is especially recommendable. The teachers`libraries must have relevant literature available on its shelves. Appropriate technical and educational, didactic and teaching method courses are to be included in the curriculum forthe various areas of the teaching profession and in the training regulations of the institutions responsible for teaching practice.<\/p>\n<p>26.6.1997 W\u00fcrzburg gez. Linus Dietz<\/p>\n<p>3. Text deutsch<\/p>\n<p>Beschlu\u00df der Kultusminsterkonferenz vom 03.10.1968<\/p>\n<p>I. Aufgaben<\/p>\n<p>Sexualerziehung als Erziehung zu verantwortlichem geschlechtlichen Verhalten ist Teil der Gesamterziehung. Sie ist notwendig, um die indivdual- und sozialethischen Aufgaben der Erziehung zu erf\u00fcllen. Sexualerziehung ist in erster Linie Aufgabe der Eltern. Die Schule ist aufgrund ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages verpflichtet, bei dieser Aufgabe mitzuwirken. W\u00e4hrend sich die Sexualerziehung im Elternhaus in einer privaten Sph\u00e4re vollzieht, steht sie in der Schule im Rahmen einer \u00f6ffentlich- rechtlichen Ordnung. Das bedeutet, da\u00df Sexualerziehung in der Schule andere Voraussetzungen und Formen als im Elternhaus hat, obwohl sie das gleiche Ziel anstrebt. In der Schule sollen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler zu den Fragen der menschlichen Sexualit\u00e4t ein sachlich begr\u00fcndetes Wissen erwerben. Dieses Wissen soll es ihnen erm\u00f6glichen, auf diesem Gebiet Zusammenh\u00e4nge zu verstehen, sich angemessen sprachlich auszudr\u00fccken und sich ein Urteil &#8211; auch \u00fcber schwierige und ungew\u00f6hnliche Erscheinungen zu bilden. Sexualerziehung in der Schule soll dazu beitragen, da\u00df die jungen Menschen ihre Aufgaben als Mann oder Frau erkennen, ihr Wertempfinden und Gewissen entwickeln und die Notwendigkeit der sittlichen Entscheidung einsehen. In dieser Zielsetzung begegnen sich die Bem\u00fchungen der Schule mit entsprechenden Bem\u00fchungen der Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und anderer Erziehungsgemeinschaften und &#8211; institutionen. Erziehung zu verantwortlichem geschlechtlichen Verhalten und Bewu\u00dftsein der Verantwortung, in die der einzelne in bezug auf sich selbst, den Partner, die Familie und die Gesellschaft gestellt ist, ist Aufgabe der Schule w\u00e4hrend der ganzen Schulzeit.<\/p>\n<p>II. Durchf\u00fchrung<\/p>\n<p>1. Grundlagen Sexualerziehung in der Schule mu\u00df wissenschaftlich fundiert und methodisch durchdacht sein. Die Behandlung sexueller Ph\u00e4nomene und Probleme in der Schule geschieht in der Regel so, da\u00df der Sachverhalt zur Sprache gebracht und erl\u00e4utert wird; audio-visuelle Hilfsmittel k\u00f6nnen zur Unterst\u00fctzung herangezogen werden. Der Unterricht \u00fcber sexuelle Fragen soll sich nicht auf den Lehrervortrag beschr\u00e4nken. Dem Gespr\u00e4ch mit den Sch\u00fclern kommt besondere Bedeutung zu. Es mu\u00df getragen sein vom Verst\u00e4ndnis f\u00fcr die Situation des jungen Menschen und von der Achtung vor seiner Person. Sch\u00fclerfragen sollen sachlich und altersgem\u00e4\u00df beantwortet werden. W\u00e4hrend sich die Sexualerziehung im Elternhaus als individuelle Erziehung vollzieht, handelt es sich in der Schule in der Regel um Erziehung in der Klassengemeinschaft oder in Gruppen. Diese Erziehung kann erst zur vollen Wirkung kommen, wenn sie auf der individuellen Erziehung aufbaut, sie fortsetzt und erg\u00e4nzt. Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule auf dem Gebiet der Sexualerziehung sind deshalb notwendig. Um die Sexualerziehung in Elternhaus und Schule aufeinander abzustimmen soll den Eltern Gelegenheit gegeben werden, ihre Erfahrungen und Fragen in Elterversammlungen zu diskutieren. Sie sollen rechtzeitig dar\u00fcber informiert werden, welche Richtlinien zur Sexualerziehung in der Schule gelten und welche Themen in den Lehrpl\u00e4nen vorgesehen sind; sie haben dann die M\u00f6glichkeit, diese Fragen schon vorher mit ihren Kindern zu besprechen.<\/p>\n<p>2. Unterrichtsziele Bis zum Ende des ersten Schuljahres sollen alle Kinder den Unterschied der Geschlechter kennen und \u00fcber die Tatsachen der Mutterschaft Bescheid wissen. W\u00e4hrend der ersten sechs Schuljahre sollen die Kinder \u00fcber die biologischen Grundtatsachen der Fortpflanzung des Menschen (Zeugung, Schwangerschaft, Geburt), \u00fcber die k\u00f6rperlichen und seelischen Ver\u00e4nderungen w\u00e4hrend der Pubert\u00e4t sowie \u00fcber Menstruation und Pollution unterrichtet werden. Auf Gefahren, die durch _Kinderfreunde&#8220; drohen, m\u00fcssen die Sch\u00fcler der ersten Jahrg\u00e4nge immer wieder hingewiesen werden. Bis zum Ende des neunten oder zehnten Schuljahres sollen im Unterricht &#8211; unter Vermeidung enzyklop\u00e4discher Zielsetzung &#8211; behandelt werden: Zeugung, Schwangerschaft und Geburt beim Menschen; geschlechtliche Probleme der Heranwachsenden (z.B. Verhalten der Geschlechter zueinander; verfr\u00fchte Sexualbet\u00e4tigung, Masturbation); soziale und rechtliche Grundlagen des Geschlechts- und Familienlebens (z.B. Verl\u00f6bnis, Ehe, Familie Rechte und Pflichten der Eltern, Rechte des ehelichen und des unehelichen Kindes); sozialethische Probleme der menschlichen Sexualit\u00e4t (z.B. Empf\u00e4ngnisverh\u00fctung, Promiskuit\u00e4t, Prostitution, Homosexualit\u00e4t) sowie strafrechtliche Bestimmungen zum Schutz der Jugend und \u00fcber sexuelle Vergehen (z.B. Vergewaltigung, Abtreibung, Kuppelei, Verbreiten von Geschlechtskrankheiten, Triebverbrechen). Bis zum Ende des dreizehnten Schuljahres und in den berufsbildenden Schulen sollen die oben genannten Themen vertieft behandelt werden, insbesondere die ethischen, rechtlichen und sozialen Probleme der menschlichen Sexualit\u00e4t unter Einschlu\u00df abnormer Formen menschlichen Sexualverhaltens. Die problematischen und negativen Erscheinungen menschlichen Sexualverhaltens sollen nicht in den Vordergrund gestellt werden. Die Schule mu\u00df aber bem\u00fcht sein zu verhindern, da\u00df junge Menschen w\u00e4hrend oder nach ihrer Schulzeit in ihrem geschlechtlichen Verhalten aus blo\u00dfer Unwissenheit falsche Wege gehen.<\/p>\n<p>3. Der Beitrag der Unterrichtsf\u00e4cher Sexualerziehung in der Schule ist nicht an ein bestimmtes Fach gebunden, sonder vollzieht sich in verschiedene Unterrichtsf\u00e4chern und in au\u00dferunterrichtlichen Schulveranstaltungen. Es ist darauf zu achten, da\u00df die Beitr\u00e4ge der Unterrichtsf\u00e4cher und die sonstigen Bem\u00fchungen um Sexualerziehung in der Schule so aufeinander abgestimmt werden, da\u00df die oben angegebenen Unterrichtsziele f\u00fcr die verschiedenen Alters- und Klassenstufen erreicht werden. Nicht alle Unterrichtsf\u00e4cher k\u00f6nnen in gleichem Ma\u00dfe zur Sexualerziehung beitragen. Wichtige Beitr\u00e4ge kann man von den im folgenden genannten Unterrichtsf\u00e4chern erwarten. Der Biologieunterricht vermittelt die Kenntnisse der f\u00fcr die menschliche Sexualit\u00e4t wesentlichen Organsysteme und ihrer Funktionen. Dabei sollen Fortpflanzung und Sexualverhalten des Menschen nicht nur als Ausdruck eines allgemeinen auch f\u00fcr Pflanzen und Tiere geltenden Lebensgesetzlichkeit, sondern auch als eine besondere im Hinblick auf die darin enthaltene Verantwortlichkeit nur dem Menschen eigene Form der Lebensf\u00fchrung aufgezeigt werden. Die Unterrichtsgebiete Gesundheitslehre, Familienhauswesen, S\u00e4uglingspflege und Kindererziehung geben die M\u00f6glichkeit, sexuelle Fragen zu besprechen. Der Unterricht in Sozial- oder Gemeinschaftskunde behandelt die gesellschaftlichen und rechtlichen Gegebenheiten und Probleme des menschlichen Geschlechtslebens und dabei junge Menschen besonders betreffende Fragen. In geisteswissenschaftlichen und k\u00fcnstlerischen F\u00e4cher kann kritische Betrachtung von Literatur und Kunst Anla\u00df sein, ein vertieftes Verst\u00e4ndnis der menschlichen Sexualit\u00e4t zu vermitteln. Der Religionsunterricht erkl\u00e4rt das theologische Verst\u00e4ndnis der Geschlechtlichkeit des Menschen und die daraus abzuleitenden Forderungen an den Menschen. Die f\u00fcr die Sexualerziehung notwendigen Lehrinhalte werden in die Lehrpl\u00e4ne der einzelnen F\u00e4cher aufgenommen. Die Beitr\u00e4ge der Unterrichtsf\u00e4cher zur Sexualerziehung k\u00f6nnen durch Vortragsveranstaltungen und Diskussionen erg\u00e4nzt und vertieft werden.<\/p>\n<p>III. Hilfen f\u00fcr den Lehrer; Lehrerfortbildung; Lehrerausbildung Damit die Schulen \u00fcberall in ausreichendem Ma\u00dfe ihre Aufgabe in der Sexualerziehung erf\u00fcllen k\u00f6nnen, sollen im Rahmen der verschiedenen Formen der Lehrerfortbildung geeignete Lehrg\u00e4nge eingerichtet werden. Besonders zu empfehlen sind Lehrerarbeitsgemeinschaften in den einzelnen Schulen. Die Lehrerbibliotheken m\u00fcssen mit der einschl\u00e4gigen Literatur ausgestattet werden. In die Studienordnungen f\u00fcr die verschiedenen Lehr\u00e4mter und in die Ausbildungsordnungen der Institutionen des Vorbereitungsdienstes sind zweckdienliche fach- und erziehungswissenschaftliche, didaktische und unterrichtsmethodische Lehrveranstaltungen aufzunehmen.<\/p>\n<p>IV.<\/p>\n<p>*1.3. Zur Thematik eine Antwort aus dem Bay. Kultusministerium*<\/p>\n<p>* **Homosexualit\u00e4t* &#8211; Ein Wort, aber hundert Meinungen und Missverst\u00e4ndnisse<\/p>\n<p>Die Richtlinien zur Sexualerziehung in den Schulen der gesamten Bundesrepublik Deutschland zeigen die Thematik Homosexualit\u00e4t mit einem einzigen Wort und auch nur ein Mal im Text zu den Unterrichtszielen: &#8230;&#8220;Bis zum Ende des neunten oder zehnten Schuljahres sollen im Unterricht &#8211; unter Vermeidung enzyklop\u00e4discher Zielsetzung &#8211; behandelt werden: &#8230; sozialethische Probleme der menschlichen Sexualit\u00e4t (z.B. Empf\u00e4ngnisverh\u00fctung, Promiskuit\u00e4t, Prostitution, Homosexualit\u00e4t, usw&#8230;<\/p>\n<p>Homosexualit\u00e4t &#8211; Ein einziges Wort, aber hundert Meinungen und Missverst\u00e4ndnisse in der schwierigen Erziehungsarbeit von jungen Menschen \u00fcberall auf der Welt.<\/p>\n<p>Die Richtlinien zur Sexualerziehung in den Schulen der gesamten Bundesrepublik Deutschland auf Beschlu\u00df der Kultusminsterkonferenz vom 03.10.1968 k\u00f6nnen Sie \u00fcber die DGG beziehen oder bei der Kultusministerkonferenz<\/p>\n<p>Die meistgestellten Fragen zu diesem Thema &#8211; FAQS<\/p>\n<p>Parlamentsanfrage von Frau Abgeordneten Petra M\u00fcnzel, B\u00dcNDNIS 90 \/ DIE GR\u00dcNEN<\/p>\n<p>Die schriftliche Anfrage vom 28.06.1996 betreffend &#8222;Schwule und Lesben in der Schule&#8220; an die Bayerische Staatsregierung, M\u00fcnchen, wird vom Staatsministerium f\u00fcr Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst mit Schreiben vom 09.08.1996 und 13.08.1996 wie folgt beantwortet:<\/p>\n<p>Frage 1: Ist das Thema &#8222;Schwule und lesbische Lebensweisen&#8220; in bayerischen Lehrpl\u00e4nen verankert ?<\/p>\n<p>a) wenn ja, in welchen und in welcher Form?<\/p>\n<p>b) wenn nein, plant die Staatsregierung die Aufnahme in die Lehrpl\u00e4ne ?<\/p>\n<p>Zu 1 Grundlage f\u00fcr die unterrichtliche Umsetzung-der Familien- und Sexualerziehung sind die Richtlinien f\u00fcr die Familien- und Sexualerziehung in den bayerischen Schulen vom 04.03.1996 (KWMBl I S. 156). In dieser Bekanntmachung sind die bisherigen Verlautbarungen zu diesem Thema (KMBl I, 1980 S. 5 1; KMBl I, 1983 S. 112; KWMBl I, 1993 S. 563 und KWMBl I, 1993 S. 640) zusammengefa\u00dft. Danach stellt die Familien- und Sexualerziehung einen f\u00e4cher\u00fcbergreifenden Erziehungsauftrag dar. Jegliche Ideologisierung und Indoktrinierung sind dabei zu vermeiden. Eine objektive, ausgewogene und entwicklungs- und altersgem\u00e4\u00dfe Darstellung m\u00fcssen gew\u00e4hrleistet sein. Deshalb kann der Aspekt der Homosexualit\u00e4t auch nicht ausgeklammert werden. So sind unter Nr. 3 der Richtlinien f\u00fcr die Jahrgangsstufe 9 der Hauptschule, f\u00fcr die Jahrgangsstufen 9 und 10 der Realschule und f\u00fcr die Jahrgangsstufen 9 mit 13 des Gymnasiums &#8222;Pers\u00f6nlche und soziale Aspekte der Homosexualit\u00e4t&#8220; als Unterrichtsthema vorgeschrieben. In Jahrgang 2 der Berufsschulen kann dieser Aspekt beim Unterrichtsthema &#8222;Von der Norm abweichendes Sexualverhalten&#8220; angesprochen werden. Auch im Zusammenhang mit der AIDS-Aufkl\u00e4rung spielt das Thema nat\u00fcrlich eine Rolle.<\/p>\n<p>Folgende kurze Hinweise sollen die Umsetzung der Thematik in den Lehrpl\u00e4nen der einzelnen Schularten verdeutlichen:<\/p>\n<p>Die Lehrplankommission hat bei der Neukonzeption des Lehrplans f\u00fcr die Hauptschule den Auftrag erhalten, die bereits erw\u00e4hnten Richtlinien zur Familien- und Sexualerziehung bzw. zur AIDS-Pr\u00e4vention in den Lehrplanentwurf zu integrieren. Es kann deshalb davon ausgegangen werden, da\u00df auch im neuen Lehrplan der Hauptschule Ansatzpunkte f\u00fcr die Thematisierung von Homosexualit\u00e4t gegeben sind, so z.B. neben Biologie in Lehrplanthemen wie &#8222;Freundschaft-Liebe-Sexualit\u00e4t&#8220; in der F\u00e4chergruppe Geschichte\/Sozialkunde\/Erdkunde oder in Religionslehre, Ethik bzw. Deutsch.<\/p>\n<p>Im Lehrplan der Grundschule ist die Thematik nicht enthalten. Die darin enthaltenen Lernziele bauen auf der traditionellen Familie auf. Im Bereich &#8222;Familien- und Sexualerziehung&#8220; steht die Geschlechtlichkeit des Menschen mit den jeweiligen k\u00f6rperlichen bzw. mentalen\/psychischen Auspr\u00e4gungen im Vordergrund sowie die Frage der Entstehung und Entwicklung menschlichen Lebens und die hierzu-sinnvoll angelegte Zweigeschlechtlichkeit des Menschen. Sexualpraktiken und darauf ggf. auf bauende andere menschliche Beziehungen sind nicht Gegenstand der Er\u00f6rterung in der Grundschule. Die Lehrkr\u00e4fte k\u00f6nnen aber auf das Problem Homosexualit\u00e4t eingehen, wenn dies aktuell durch Fragen der Sch\u00fcler veranla\u00dft ist.<\/p>\n<p>In der Realschule stellt der neue Lehrplan f\u00fcr katholische Religionslehre, Jahrgangsstufe 9, folgende Themen heraus: Beziehungen zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern; pers\u00f6nliche und soziale Aspekte; Aussagen der Humanwissenschaften; Beurteilung aus christlicher Sicht. Auch in evangelischer Religionslehre, Jahrgangsstufe 10, wird &#8222;&#8230;die Problematik der Homosexualit\u00e4t&#8220; behandelt. Im Biologieunterricht der Jahrgangsstufe 8 soll die Auseinandersetzung mit Besonderheiten der menschlichen Sexualit\u00e4t dazu beitragen, da\u00df die Sch\u00fcler ihren Horizont \u00fcber Fachgrenzen hinaus erweitern und gegen\u00fcber Orientierungshilfen auch aus anderen F\u00e4chern aufgeschlossen werden.<\/p>\n<p>Im Gymnasium geht der Lehrplan f\u00fcr Biologie, Jahrgangsstufe 10, auf &#8222;kulturelle und ethische Aspekte menschlicher Sexualit\u00e4t&#8220; ein. In katholischer Religionslehre, Jahrgangsstufe 9, wird als eine Grundbedingung humanen Lebens die Gestaltung der Sexualit\u00e4t besprochen, verbunden mit einer Diskussion z.B. \u00fcber AIDS und Homosexualit\u00e4t, und in Jahrgangsstufe 12 bietet der Themenbereich &#8222;Ethik der Lebensbereiche: &#8230; Ehe und Familie&#8220; Ansatzpunkte. Die evangelische Religionslehre, Jahrgangs stufe 9, geht beim Unterrichtsthema &#8222;Freundschaft, Liebe, Sexualit\u00e4t&#8220; auch auf Probleme im Zusammenhang mit Homosexualit\u00e4t und auf die Vermarktung von Sexualit\u00e4t ein, und in Jahrgangsstufe 13 werden &#8222;ethische Problemfelder: &#8230;z.B. Sexualit\u00e4t Ehe &#8211; Familie&#8220; angesprochen.<\/p>\n<p>Frage 2: Gibt es Lehrmaterial zum Thema &#8222;Schwule und Lesbische Lebensweisen&#8220;?<\/p>\n<p>a) wenn ja, welche ?<\/p>\n<p>b) wenn nein, warum nicht ?<\/p>\n<p>Zu 2: Folgende Medien, die den Themenbereich Homosexualit\u00e4t ansprechen, sind beispielsweise f\u00fcr den Gebrauch (i.d.R. ab Jgst. 9) in bayerischen Schulen zugelassen:<\/p>\n<p>&#8211; &#8222;Und die Opfer schweigen&#8220; &#8211; Gewalt gegen Homosexuelle in Deutschland Videofilm, 45 min., Zulassung ab Jahrgangsstufe 10).<\/p>\n<p>&#8211; &#8222;Unsichtbare Mauer n&#8220;. Der Videofilm (103 min.) schildert die Geschichte eines HIV-infizierten jungen Familienvaters und stellt auch die Unterst\u00fctzung seitens der AIDS-Hilfe, vor allem durch einen homosexuellen AIDS-Kranken heraus.<\/p>\n<p>&#8211; &#8222;Sechs mal Sex und mehr&#8220; &#8211; Homo, Hetero, Bi oder was? Liebe und so weiter. Der Videofilm (56 Min) geht auf die sexuelle Orientierungsphase in der Pubert\u00e4t ein.<\/p>\n<p>&#8211; &#8222;Was mein Herz bewegt&#8220; aus der Jugendserie &#8222;Der Liebe auf der Spur&#8220;. Der 16mm Film \/Videofilm; 30 Min.) thematisiert die Spannungen, die sich durch den Austausch erster Z\u00e4rtlichkeiten ergeben zweier Freundinnen ergeben.<\/p>\n<p>Selbstverst\u00e4ndlich taucht das Thema in kurzer Form auch in Lehrb\u00fcchern verschiedener F\u00e4cher gem\u00e4\u00df den Richtlinien zur Familien- und Sexualerziehung auf.<\/p>\n<p>Frage 3: Welche Fortbildungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Lehrerinnen und Lehrer werden in Bayern zum Thema &#8222;Schwule und lesbische Lebensweisen&#8220; angeboten ?<\/p>\n<p>a) mit welchen Lesben- und Schwulen-Organisationen bzw. &#8211; Vereinen gibt es dabei eine Zusammenarbeit ?<\/p>\n<p>b) sind diese Fortbildungsma\u00dfnahmen verbindlich oder auf freiwilliger Basis ?<\/p>\n<p>Zu 3: Keine.<\/p>\n<p>In den 25 Jahren seit Bestehen der Akademie f\u00fcr Lehrerfortbildung haben weder Lehrkr\u00e4fte noch Teilnehmer an Lehrg\u00e4ngen in Dillingen jemals entsprechende Angebote gefordert. Im \u00fcbrigen wird das Thema dann (z.B. als Lehrgangsbaustein) in der Lehrerfortbildung behandelt, wenn es auch Inhalt der Lehrpl\u00e4ne ist.<\/p>\n<p>Die Teilnahme an Lehrerfortbildungsveranstaltungen ist grunds\u00e4tzlich freiwillig.<\/p>\n<p>Frage 4: Wie sch\u00e4tzt die Staatsregierung die Bem\u00fchungen regionaler Schwulen- und Lesbengruppen ein, die an Schulen \u00fcber &#8222;Schwule und lesbische Lebensweisen&#8220; aufkl\u00e4ren und damit zum Abbau von Vorurteilen beitragen?<\/p>\n<p>a) will die Staatsregierung solche Bem\u00fchungen f\u00f6rdern ?<\/p>\n<p>b) welche Lesben- und Schwulengruppen sind der Staatsregierung bekannt, die in diese Richtung arbeiten ?<\/p>\n<p>Zu 4: Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse vor, da\u00df und welche regionalen &#8222;Schwulen- und Lesben-Gruppen&#8220; an staatlichen Schulen aufkl\u00e4rerisch wirken. Bekannt ist nur ein Rundschreiben des Schulreferates der Landeshauptstadt M\u00fcnchen von 1994 an alle st\u00e4dtischen Schulen, das den Besuch von Schulen durch Vertreter des &#8222;Schwulen Kultur- und Kommunikationszentrums&#8220; (SchwuKK) empfiehlt.<\/p>\n<p>Prinzipiell ist es m\u00f6glich, da\u00df au\u00dferschulische Interessengruppen in die Schulen kommen, sofern der Schulleiter &#8212; gem\u00e4\u00df den Schulordnungen der verschiedenen Schularten &#8211; dem zustimmt. Da die regionalen und schulischen Gegebenheiten vor Ort sich jeweils unterscheiden, ist eine generelle Empfehlung von seiten des Staatsministeriums nicht geboten. Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn der Schulleiter in der Veranstaltung eine unterrichtliche oder erzieherische Bedeutung erkennen kann.<\/p>\n<p>Frage 5: Sind der Staatsregierung Vorf\u00e4lle bekannt, in denen lesbische und schwule Lehrer und Lehrerinnen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung beamtenrechtliche Konsequenzen zu tragen haben und wenn ja, welche ?<\/p>\n<p>Zu 5.<\/p>\n<p>Der Staatsregierung sind in Bayern keine Vorf\u00e4lle bekannt, in denen Lehrkr\u00e4fte aufgrund ihrer homosexuellen Orientierung beamtenrechtliche Konsequenzen zu tragen hatten. Sofern hiermit keine Indoktrinierung und Beeinflussung der Sch\u00fcler in Richtung eines homosexuellen Lebensentwurfs verbunden sind, sind von seiten des Staatsministeriums auch keinerlei Konsequenzen zu erwarten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gesetzesbasierte Sexualbildung als vorgeschriebene schulische Sexualaufkl\u00e4rung setzt\u00a0gesetzliche Bestimmungen voraus und\u00a0F\u00e4cher\u00fcbergreifende Praxis \u00a0verbindliche Lehrpl\u00e4ne. Diese sind f\u00fcr alle Bundesl\u00e4nder zu finden:<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":59,"menu_order":4,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-144","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/dgg-ev-bonn.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/144","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/dgg-ev-bonn.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/dgg-ev-bonn.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/dgg-ev-bonn.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/dgg-ev-bonn.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=144"}],"version-history":[{"count":6,"href":"http:\/\/dgg-ev-bonn.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/144\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":882,"href":"http:\/\/dgg-ev-bonn.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/144\/revisions\/882"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/dgg-ev-bonn.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/59"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/dgg-ev-bonn.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=144"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}